Ortstaxe: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Wer diese Abgabe erhält und wie sie verwendet werden darf | Wer diese Abgabe erhält und wie sie verwendet werden darf war im Salzburger Ortstaxengesetz 2012 geregelt. Dieses wurde [[2020]] durch das [[Salzburger Nächtigungsabgabengesetz]]. | ||
== | Das sind die neuen Obergrenzen 2024 für die Nächtigungsabgabe: | ||
* [ | * Ortsklasse A und B: ab [[1. Oktober]] [[2024]] vier Euro, ab 1. Oktober 2026 fünf Euro | ||
* Ortsklasse C: ab 1. Oktober 2024 drei Euro, ab 1. Oktober 2026 3,50 Euro | |||
Vier Prozent der Nächtigungsabgabe bekommt die Gemeinde, 96 Prozent der Tourismusverband. Gemeinden ohne Tourismusverband erhalten die volle Summe. | |||
In der Stadt Salzburg betrug die Nächtigungsabgabe Euro 1,70 bis 2025. Mit 1. Mai 2025 wird sie auf drei Euro erhöht. Das soll 2,2 Millionen Euro zusätzlich bringen. | |||
== Weblinks == | |||
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000824 Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Ortstaxengesetz 2012] | |||
== Quellen == | |||
* [https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=54793 service.salzburg.gv.at] | |||
* [[SALZBURG24]] vom [https://www.salzburg24.at/news/salzburg/salzburger-oeffis-werden-fuer-urlaubsgaeste-kostenlos-158494621 16. Mai 2024] sowie vom [https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/stadtsenat-beschliesst-erhoehung-der-naechtigungsabgabe-auf-drei-euro-167097799 21. Oktober 2024] | |||
[[Kategorie:Wirtschaft]] | [[Kategorie:Wirtschaft]] | ||
[[Kategorie:Tourismus]] | |||
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | [[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | ||