Bettelverbot in der Stadt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K (Textersetzung - „Innenstadt“ durch „Innenstadt“) |
||
| (12 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Die [[Stadt Salzburg]] | + | Die [[Stadt Salzburg]] hatte als erste Stadt [[Österreich]]s ein '''Bettelverbot''' erlassen, das mit Juni [[2015]] in Kraft getreten war. |
| − | == | + | == Das Bettelverbot == |
| − | 2014 und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gab es heftige Diskussionen rund um die Betreuung von [[Bettler in Salzburg|Bettlern]] und einem | + | [[2014]] und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gab es heftige Diskussionen rund um die Betreuung von [[Bettler in der Stadt Salzburg|Bettlern]] und einem Bettelverbot in der Salzburger [[Innenstadt]]. 180 [[Betteln|Bettler]] wurden im Mai 2015 in der Stadt Salzburg gezählt, das ist knapp mehr als ein Tausendstel der Stadtbevölkerung. Die Politik reagierte auf Beschwerden aus der Bevölkerung, der [[Salzburger Gemeinderat]] hatte am [[20. Mai]] 2015 schließlich das Bettelverbot mit den Stimmen der [[ÖVP]], der [[SPÖ]] (die durch einen Meinungsumschwung von [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Heinz Schaden]] das Bettelverbot möglich machte) und der [[Bürger für Salzburg]] beschlossen, die [[Bürgerliste Salzburg|Bürgerliste]] ([[Die Grünen]]) und [[NEOS]] waren dagegen.<ref>Quellen {{Quelle SN|22. Mai 2015}}, [[SALZBURG24]], 22. Mai 2015</ref> |
| − | == Gesetzliche Lage bisher == | + | === Gesetzliche Lage bisher === |
| − | Der Verfassungsgerichtshof hatte am [[11. Juli]] [[2012]] das generelle Bettelverbot, das in Salzburg seit 1979 galt, gekippt. Daraufhin hatte der Landtag das Landessicherheitsgesetz novelliert. Das neue "Bettelverbot" | + | Der [[Verfassungsgerichtshof]] hatte am [[11. Juli]] [[2012]] das generelle Bettelverbot, das in Salzburg seit 1979 galt, gekippt. Daraufhin hatte der [[Salzburger Landtag]] das [[Salzburger Landessicherheitsgesetz]] novelliert. Das neue "Bettelverbot" galt seit [[28. Dezember]] [[2012]]. Es stellt aggressives Betteln, das Betteln Minderjähriger und das organisierte Betteln unter Strafe.<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/politik/sn/artikel/bettelverbot-in-salzburger-altstadt-wird-wieder-eingefuehrt-46310/ Salzburger Nachrichten online]</ref> Diese Möglichkeit sieht das Landessicherheitsgesetz vor. Der Paragraf 29 des Landessicherheitsgesetzes untersagt aggressives Betteln, Betteln von Minderjährigen oder in organisierter Form. Darüber hinaus ist in diesem Paragrafen eine Ermächtigung vorgesehen, Bittstellern unter folgenden Voraussetzungen an bestimmten Orten ("sektoral") ihre Tätigkeit zu verbieten: |
* Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benutzung eines öffentlichen Ortes erschwert wird, | * Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benutzung eines öffentlichen Ortes erschwert wird, | ||
| − | * oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört | + | * oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört. |
Da diese Gründe einen großen Interpretationsspielraum zulassen, konnte ein sektorales Bettelverbot erlassen werden. | Da diese Gründe einen großen Interpretationsspielraum zulassen, konnte ein sektorales Bettelverbot erlassen werden. | ||
| − | == Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte == | + | === Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte === |
| − | Die österreichische | + | Die österreichische Bundesverfassung<ref>siehe [http://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/WAS/ www.parlament.gv.at]</ref>, in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die [[Salzburger Plattform für Menschenrechte]] entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handle. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, "''und Grundrechte gelten universal''", so die Plattform weiter. |
| + | |||
| + | === Juli 2015 - erste Erkenntnisse === | ||
| + | In einem Interview mit den [[Salzburger Nachrichten]]<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/politik/sn/artikel/salzburgs-polizeichef-zahl-der-bettler-hat-sich-halbiert-159378/ www.salzburg.com 27. Juli 2015]</ref> meinte Salzburgs Polizeichef [[Franz Ruf]], dass sich die Zahl der Bettler auf rund 80 halbiert hätte. Auf die Frage, wo nun die anderen Bettler seien, erklärte Ruf, dass es jedenfalls keine Verdrängung in andere Stadtteile gegeben hat. Solche Gruppierungen stellen sich auf die Gegebenheiten ein - und sehen, dass ein ein bestimmtes Ausmaß überschreitendes Betteln in Salzburg nicht erwünscht ist. Seit Inkrafttreten des Bettelverbots in bestimmten Straßen Salzburgs habe es neun Anzeigen gegeben. Diese haben in Strafverfügungen gemündet und wurden zugestellt. Die Strafhöhe beträgt jeweils 100 Euro. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://www.salzburg.com/nachrichten/diverse/archivsuche/?q=Bettelverbot&submit.x=0&submit.y=0 Beiträge dazu im Archiv der Salzburger Nachrichten] | * [http://www.salzburg.com/nachrichten/diverse/archivsuche/?q=Bettelverbot&submit.x=0&submit.y=0 Beiträge dazu im Archiv der Salzburger Nachrichten] | ||
| − | == Quellen | + | == Quellen == |
| − | * [[ | + | * [[SALZBURG24]], 22. Mai 2015 |
| + | |||
| + | == Einzelnachweise == | ||
<references/> | <references/> | ||
[[Kategorie:Soziales]] | [[Kategorie:Soziales]] | ||
| − | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Gesellschaft]] |
[[Kategorie:Stadt Salzburg]] | [[Kategorie:Stadt Salzburg]] | ||
[[Kategorie:Altstadt]] | [[Kategorie:Altstadt]] | ||
Aktuelle Version vom 3. März 2025, 15:16 Uhr
Die Stadt Salzburg hatte als erste Stadt Österreichs ein Bettelverbot erlassen, das mit Juni 2015 in Kraft getreten war.
Das Bettelverbot
2014 und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gab es heftige Diskussionen rund um die Betreuung von Bettlern und einem Bettelverbot in der Salzburger Innenstadt. 180 Bettler wurden im Mai 2015 in der Stadt Salzburg gezählt, das ist knapp mehr als ein Tausendstel der Stadtbevölkerung. Die Politik reagierte auf Beschwerden aus der Bevölkerung, der Salzburger Gemeinderat hatte am 20. Mai 2015 schließlich das Bettelverbot mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ (die durch einen Meinungsumschwung von Bürgermeister Heinz Schaden das Bettelverbot möglich machte) und der Bürger für Salzburg beschlossen, die Bürgerliste (Die Grünen) und NEOS waren dagegen.[1]
Gesetzliche Lage bisher
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 11. Juli 2012 das generelle Bettelverbot, das in Salzburg seit 1979 galt, gekippt. Daraufhin hatte der Salzburger Landtag das Salzburger Landessicherheitsgesetz novelliert. Das neue "Bettelverbot" galt seit 28. Dezember 2012. Es stellt aggressives Betteln, das Betteln Minderjähriger und das organisierte Betteln unter Strafe.[2] Diese Möglichkeit sieht das Landessicherheitsgesetz vor. Der Paragraf 29 des Landessicherheitsgesetzes untersagt aggressives Betteln, Betteln von Minderjährigen oder in organisierter Form. Darüber hinaus ist in diesem Paragrafen eine Ermächtigung vorgesehen, Bittstellern unter folgenden Voraussetzungen an bestimmten Orten ("sektoral") ihre Tätigkeit zu verbieten:
- Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benutzung eines öffentlichen Ortes erschwert wird,
- oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört.
Da diese Gründe einen großen Interpretationsspielraum zulassen, konnte ein sektorales Bettelverbot erlassen werden.
Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte
Die österreichische Bundesverfassung[3], in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die Salzburger Plattform für Menschenrechte entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handle. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, "und Grundrechte gelten universal", so die Plattform weiter.
Juli 2015 - erste Erkenntnisse
In einem Interview mit den Salzburger Nachrichten[4] meinte Salzburgs Polizeichef Franz Ruf, dass sich die Zahl der Bettler auf rund 80 halbiert hätte. Auf die Frage, wo nun die anderen Bettler seien, erklärte Ruf, dass es jedenfalls keine Verdrängung in andere Stadtteile gegeben hat. Solche Gruppierungen stellen sich auf die Gegebenheiten ein - und sehen, dass ein ein bestimmtes Ausmaß überschreitendes Betteln in Salzburg nicht erwünscht ist. Seit Inkrafttreten des Bettelverbots in bestimmten Straßen Salzburgs habe es neun Anzeigen gegeben. Diese haben in Strafverfügungen gemündet und wurden zugestellt. Die Strafhöhe beträgt jeweils 100 Euro.
Weblinks
Quellen
- SALZBURG24, 22. Mai 2015
Einzelnachweise
- ↑ Quellen "Salzburger Nachrichten", 22. Mai 2015 , SALZBURG24, 22. Mai 2015
- ↑ Quelle Salzburger Nachrichten online
- ↑ siehe www.parlament.gv.at
- ↑ Quelle www.salzburg.com 27. Juli 2015