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Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
 
Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
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Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf sowie Bestimmungen zum  Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, Campingplätzen usw.
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Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum  Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt.
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== Genaueres: ==
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== Genaueres ==
 
* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
 
* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
* Das gleiche gilt auch für  Alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
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* Das Gleiche gilt auch für  alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
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* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
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* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen ,in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern  
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* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern  
 
: ist in Begleitung einer volljährigen Person
 
: ist in Begleitung einer volljährigen Person
 
:: zeitlich unbeschränkt erlaubt
 
:: zeitlich unbeschränkt erlaubt
 
:  ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
 
:  ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
:: unter 12 Jahren von 6 - 21 Uhr erlaubt
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:: unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt
:: von 12 - 14 Jahren von 6 - 22 Uhr erlaubt
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:: von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt
:: mit 14 - 16 Jahren von 6 - 23 Uhr erlaubt
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:: mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt
:: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt
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:: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt
* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. ä. ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
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* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
    
==  Links ==
 
==  Links ==
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