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| | Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | | Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. |
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| − | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, Campingplätzen usw. | + | Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt. |
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| − | == Genaueres: == | + | == Genaueres == |
| | * Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet | | * Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet |
| − | * Das gleiche gilt auch für Alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt) | + | * Das Gleiche gilt auch für alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt) |
| − | * Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen | + | * Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen |
| − | * Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt | + | * Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt |
| − | * Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen ,in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern | + | * Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern |
| | : ist in Begleitung einer volljährigen Person | | : ist in Begleitung einer volljährigen Person |
| | :: zeitlich unbeschränkt erlaubt | | :: zeitlich unbeschränkt erlaubt |
| | : ist ohne Begleitung einer volljährigen Person | | : ist ohne Begleitung einer volljährigen Person |
| − | :: unter 12 Jahren von 6 - 21 Uhr erlaubt | + | :: unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt |
| − | :: von 12 - 14 Jahren von 6 - 22 Uhr erlaubt | + | :: von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt |
| − | :: mit 14 - 16 Jahren von 6 - 23 Uhr erlaubt | + | :: mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt |
| − | :: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt | + | :: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt |
| − | * Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. ä. ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer volljährigen Person erlaubt | + | * Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt |
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| | == Links == | | == Links == |