Sachkundenachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Sachkundenachweis''' (SKN) für [[Hundehaltung|Hundehalter]] ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.  
Der '''Sachkundenachweis''' (SKN) für [[Hundehaltung|HundehalterInnen]] ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.  


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Wer ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung  mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.
Wer ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung  mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.


Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.  
Ausgenommen davon sind z. B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit ihrem Hund eine Prüfung wie z. B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.  


== Erlangung eines Sachkundenachweis==
== Erlangung eines Sachkundenachweis==
Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. wzeistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:
Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. zweistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:


# Wesen und Verhalten von Hunden,
# Wesen und Verhalten von Hunden,
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== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Als „gefährlich“ kann ein Hund durch den Landesveterinär oder seinen Vertreter eingestuft werden, nachdem er von der Behörde für auffällig erklärt wurde. Rasseabhängige Wesenstests sind im Bundesland Salzburg nicht vorgesehen.  
In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Als "gefährlich" kann ein Hund durch den Landesveterinär oder seinen Vertreter eingestuft werden, nachdem er von der Behörde für auffällig erklärt wurde. Rasseabhängige Wesenstests sind im Bundesland Salzburg nicht vorgesehen.  


== Kosten für den Sachkundenachweis ==
== Kosten für den Sachkundenachweis ==
Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter ist für den Sachkundenachweis zwischen € 20,00 und € 40,00 für den 2stündigen Vortrag zu rechnen.  
Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter sind für den Sachkundenachweis zwischen € 30,00 und € 50,00 für den 2stündigen Vortrag zu veranschlagen.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
<references/>
* [https://www.salzburg.gv.at/salzburg_/Documents/ListezugelassenePersonen.pdf Liste der zugelassenen Hundeausbildungseinrichtungen]


== Quelle ==
== Quellen ==
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
* Quelle Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012  
* Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012  
 
== Einzelnachweis ==
<references/>


[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Tierschutz]]