Parken: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Die [[Stadt Salzburg]] hat seit [[1990]] eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem (Parkscheibe muss eingelegt werden). Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 6 000 Parkplätze zur Verfügung. | ||
| − | Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer | + | Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomat-Karte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg. |
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| − | + | * '' Hauptartikel: [[Liste der Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze in der Stadt Salzburg]]'' | |
| − | == | + | == Quellen == |
| − | *[[ | + | * [[Magistrat Salzburg]] |
| − | + | * [http://www.salzburg.com/online/salzburg/aktuell/Neuer-Service-fuer-Parkplatzsuchende.html?article=eGMmOI8VfZrf0A3F1FZARVsW3ZrkOYxrMQ1A99L&img=&text=&mode=& www.salzburg.com/online 21. Juli 2011] | |
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Aktuelle Version vom 9. November 2019, 14:48 Uhr
Das Parken von Fahrzeugen ist in vielen Städten und Orten des Bundeslandes Salzburg entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).
Stadt Salzburg
Kurzparkzonen
- Hauptartikel Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg hat seit 1990 eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem (Parkscheibe muss eingelegt werden). Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 6 000 Parkplätze zur Verfügung.
Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomat-Karte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.
Parkleitsystem
Insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder sind in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wie viele Plätze in welcher Garage der Altstadt noch frei sind.