Anif: Unterschied zwischen den Versionen

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:''Hauptartikel [[Geschichte der Gemeinde Anif]]
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[[Datei:Lager Niederalm Kriegsflüchtlinge.jpg|thumb|Flüchtlingsfamilien vor einer Lagerbaracke im [[Lager Niederalm]].]]
[[Datei:Lager Niederalm Kriegsflüchtlinge.jpg|thumb|Flüchtlingsfamilien vor einer Lagerbaracke im [[Lager Niederalm]].]]
Anif scheint um [[788]]/790 unter "''Anua''" auf, Niederalm deutet man von "Alm" kommend, wie einst die [[Königsseeache]] hieß. 788 wurde auch erstmals urkundlich "''die Kirche bei Anif''" erwähnt. In einem Verzeichnis des [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] wird Anif dann um [[1100]] wieder erwähnt. Auch die [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] erwähnt in Dokumenten Besitzungen in Anif und Niederalm. Niederalm wurde für die [[Niederalm#Geschichte#Salzgewinnung der Fürstpropstei Berchtesgaden in Niederalm|Salzgewinnung]] der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] von Bedeutung.  
Anif scheint um [[788]]/790 unter "''Anua''" auf, Niederalm deutet man von "Alm" kommend, wie einst die [[Königsseeache]] hieß. 788 wurde auch erstmals urkundlich "''die Kirche bei Anif''" erwähnt. In einem Verzeichnis des [[Benediktinererzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] wird Anif dann um [[1100]] wieder erwähnt. Auch die [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] erwähnt in Dokumenten Besitzungen in Anif und Niederalm. Niederalm wurde für die [[Niederalm#Geschichte#Salzgewinnung der Fürstpropstei Berchtesgaden in Niederalm|Salzgewinnung]] der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] von Bedeutung.  


Mit dem ''Gesetz betreffend die Auseinanderlegung der Ortsgemeinde Grödig im Bezirke Salzburg in die Ortsgemeinden Anif und Grödig'' vom [[17. Juli]] [[1894]] wurde die Gemeinde Anif mit den Ortschaften [[Anif (Anif)|Anif]], [[Hellbrunn]] und [[Niederalm]] von der Ortsgemeinde [[Grödig]] abgetrennt und ist seither eine eigenständige Gemeinde.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1894&size=45&page=109 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg vom 1. August 1894, Stück XXII, Nr. 25.].</ref><noinclude>
Mit dem ''Gesetz betreffend die Auseinanderlegung der Ortsgemeinde Grödig im Bezirke Salzburg in die Ortsgemeinden Anif und Grödig'' vom [[17. Juli]] [[1894]] wurde die Gemeinde Anif mit den Ortschaften [[Anif (Anif)|Anif]], [[Hellbrunn]] und [[Niederalm]] von der Ortsgemeinde [[Grödig]] abgetrennt und ist seither eine eigenständige Gemeinde.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1894&size=45&page=109 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg vom 1. August 1894, Stück XXII, Nr. 25.].</ref><noinclude>
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