Salzburg Foundation: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Salzburg Foundation hob in ihrer Argumentation sogar hervor: "Von Anfang an hat der Künstler sich intensiv mit den geltenden Naturschutzbestimmungen auseinandergesetzt und sich strikt daran gehalten. Geschützte Areale mit Vorkommen von Wimpertierchen etwa wurden bei der Installation bewusst unberührt gelassen." | Die Salzburg Foundation hob in ihrer Argumentation sogar hervor: "Von Anfang an hat der Künstler sich intensiv mit den geltenden Naturschutzbestimmungen auseinandergesetzt und sich strikt daran gehalten. Geschützte Areale mit Vorkommen von Wimpertierchen etwa wurden bei der Installation bewusst unberührt gelassen." | ||
Der Antrag auf Verlängerung wurde am [[25. Juli]] [[2019]] bei der Naturschutzbehörde eingebracht. Er stelle das Ansuchen, die Genehmigung dieses Kunstwerks im Landschaftsschutzgebiet um zehn Jahre zu verlängern, gemeinsam mit der [[ | Der Antrag auf Verlängerung wurde am [[25. Juli]] [[2019]] bei der Naturschutzbehörde eingebracht. Er stelle das Ansuchen, die Genehmigung dieses Kunstwerks im Landschaftsschutzgebiet um zehn Jahre zu verlängern, gemeinsam mit der [[Benediktinererzabtei St. Peter]] als Grundeigentümer des Krauthügels, teilte der Präsident der Salzburg Foundation, Karl Gollegger, mit. Damit war der erste formelle Schritt gesetzt, sodass die [[Magistrat der Stadt Salzburg|Behörde der Stadt Salzburg]] nun die Entscheidung treffen musste. Diese hatte die erste fünfmonatige Genehmigung für das Kunstwerk im Landschaftsschutzgebiet bereits bis September 2019 erstreckt, dabei aber ein weiteres Verlängern ausdrücklich ausgeschlossen. Aber die Salzburg Foundation bleibt bei dem Wunsch: Der Stern möge noch zehn Jahre bleiben. Karl Gollegger als Präsident und Walter Smerling als Künstlerischer Leiter versichern: Man sei zu jeder Garantie bereit, den Stern [[2029]] abzubauen. | ||
Aber wird es die Salzburg Foundation dann noch geben? Im Frühling 2019 hatte es geheißen, wenn sich bis Mai kein Financier für die ab [[2020]] geplante Salzburg-Biennale finde, werde der Verein aufgelöst. Gollegger und Smerling erwidern: Es gebe in der [[Festspielzeit]] noch Gespräche mit möglichen Geldgebern. Im Herbst 2019 werde entschieden. Doch der Stern-Abbau in zehn Jahren sei unabhängig davon zu garantieren. | Aber wird es die Salzburg Foundation dann noch geben? Im Frühling 2019 hatte es geheißen, wenn sich bis Mai kein Financier für die ab [[2020]] geplante Salzburg-Biennale finde, werde der Verein aufgelöst. Gollegger und Smerling erwidern: Es gebe in der [[Festspielzeit]] noch Gespräche mit möglichen Geldgebern. Im Herbst 2019 werde entschieden. Doch der Stern-Abbau in zehn Jahren sei unabhängig davon zu garantieren. | ||
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[[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer junior]] ([[ÖVP]]), von den "[[Salzburger Nachrichten]]" darauf angesprochen, sagte, er sei formell in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Doch gibt er zu bedenken: Mit einem Antrag könne das Verfahren eingeleitet werden, um den Wunsch nüchtern und sachlich zu prüfen. Als aussichtslos erachte er eine neuerliche Verlängerung allerdings nicht: Zunächst sei die allgemeine Begründung für die Unterschutzstellung des Krauthügels zu klären. Dann sei zu beurteilen, ob ein weiterer Verbleib des Kunstwerks dieser allgemeinen Begründung abträglich sei. Allerdings hält Haslauer fest: Weder für eine Behörde noch für die Politik sei es angenehm, wenn etwas temporär beantragt, dann freundlicherweise genehmigt und dann aufs Neue verlängert werden solle. Schon bisher "war die Behörde durchaus großzügig". Noch dazu lege eine so lange Frist wie zehn Jahre die Vermutung nahe, der Stern könnte auf Dauer bleiben. Und auch wenn es bei zehn Jahren bliebe: In der Zeit könnten keine anderen Kunstwerke temporär auf dem Krauthügel kommen. | [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer junior]] ([[ÖVP]]), von den "[[Salzburger Nachrichten]]" darauf angesprochen, sagte, er sei formell in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Doch gibt er zu bedenken: Mit einem Antrag könne das Verfahren eingeleitet werden, um den Wunsch nüchtern und sachlich zu prüfen. Als aussichtslos erachte er eine neuerliche Verlängerung allerdings nicht: Zunächst sei die allgemeine Begründung für die Unterschutzstellung des Krauthügels zu klären. Dann sei zu beurteilen, ob ein weiterer Verbleib des Kunstwerks dieser allgemeinen Begründung abträglich sei. Allerdings hält Haslauer fest: Weder für eine Behörde noch für die Politik sei es angenehm, wenn etwas temporär beantragt, dann freundlicherweise genehmigt und dann aufs Neue verlängert werden solle. Schon bisher "war die Behörde durchaus großzügig". Noch dazu lege eine so lange Frist wie zehn Jahre die Vermutung nahe, der Stern könnte auf Dauer bleiben. Und auch wenn es bei zehn Jahren bliebe: In der Zeit könnten keine anderen Kunstwerke temporär auf dem Krauthügel kommen. | ||
Der Wunsch, den Stern zu belassen, hatte eine eklatante Ursache, weshalb der Grundeigentümer, die [[ | Der Wunsch, den Stern zu belassen, hatte eine eklatante Ursache, weshalb der Grundeigentümer, die [[Benediktinererzabtei St. Peter]], mit der Salzburg Foundation da einmütig waren. [[Anselm Kiefer]] habe in Aussicht gestellt, für die [[Stiftskirche St. Peter|Stiftskirche]] ein neues Außenportal in Blei zu machen, schilderte [[Abt der Benediktinererzabtei St. Peter|Erzabt]] [[Korbinian Birnbacher]]. So bekäme Salzburg ein drittes Werk des deutschen, in [[Frankreich|Paris]] und [[Österreich]] lebenden Künstlers - nach dem [[A.E.I.O.U. (Kunstwerk)|Kiefer-Haus]] am [[Max-Reinhardt-Platz]] und "[[Die Sprache der Vögel |Sprache der Vögel]]" im [[Chiemseehof]]. Anselm Kiefer würde dieses Portal der bis dahin renovierten Stiftskirche schenken, sagte Erzabt Korbinian. Allerdings wolle Kiefer im Gegenzug einen anderen Künstler unterstützen. Da fiel die Wahl auf Paul Wallach und den Verbleib von dessen Stern. Dem zuzustimmen fiel dem Erzabt leicht: Dies sei ein großartiges Kunstwerk, für das es hohe Akzeptanz gebe. Er stimme in allen Argumenten mit der Salzburg Foundation überein. | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||