Weiler Nußdorf: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „<gallery>“ durch „<gallery mode="nolines" mode="packed-hover" heights="200"> “ |
|||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
==Beschreibung== | ==Beschreibung== | ||
Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[ | Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[A 1 West Autobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft Bergsam gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde [[Hallwang]]. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs. | ||
Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe ist das Recht verliehen worden, den Titel [[Erbhof]] zu führen. | Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe ist das Recht verliehen worden, den Titel [[Erbhof]] zu führen. | ||