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| − | Dem [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]] des [[Salzburger Festspielfonds]] (gebräuchlicher: der [[Salzburger Festspiele]]) gehörte bis zum Jahr 2010 (außer dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] und dem [[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]]) auch ein [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele|Kaufmännischer Direktor]] an; der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertdirektor der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] der Salzburger Festspiele sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.<ref name=" | + | Dem [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]] des [[Salzburger Festspielfonds]] (gebräuchlicher: der [[Salzburger Festspiele]]) gehörte bis zum Jahr 2010 (außer dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] und dem [[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]]) auch ein [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele|Kaufmännischer Direktor]] an; der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertdirektor der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] der Salzburger Festspiele sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.<ref name="SALZBURGWIKI"/> |
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Aktuelle Version vom 26. August 2024, 21:31 Uhr
"Direktor" ist eine Bezeichnung für Menschen, die Führungspositionen innehaben.
Verwaltung
So ist "Direktor", auch in Zusammensetzungen (" … direktor"), in der österreichischen Verwaltung (und darüber hinaus) ein üblicher Titel (Amtstitel, Verwendungsbezeichnung, Funktionsbezeichnung …) leitender Beamter.
Das geläufigste Beispiel ist wohl, dass der Leiter einer Schule als "Direktor" bezeichnet wird.[1]
"Direktor", auch in Zusammensetzungen (" … direktor"), ist insbesondere auch die offizielle Bezeichnung verschiedener leitender Beamter des Landes Salzburg. Das Salzburger Landes-Beamtengesetz sieht für mit bestimmten Funktion betraute Beamten "besondere Amtstitel" vor,[2] von denen die folgenden den Bestandteil "Direktor" enthalten:
- Landesamtsdirektor – Landesamtsdirektor;
- Landesamtsdirektor-Stellvertreter – Stellvertreter des Landesamtsdirektors;
- Landtagsdirektor – Leiter der Landtagsdirektion;
- Landessanitätsdirektor – Fachlicher Leiter des Landessanitätswesens;
- Landesveterinärdirektor – Fachlicher Leiter des Veterinärwesens beim Amt der Landesregierung;
- Landesbaudirektor – Leiter der Landesbaudirektion;
- Landesbaudirektor-Stellvertreter – Stellvertreter des Landesbaudirektors;
- Landesforstdirektor – Leiter des forsttechnischen Dienstes beim Amt der Landesregierung;
- Direktor – Leiter des Landesarchivs;
- Landesbuchhaltungsdirektor – Leiter der Landesbuchhaltung;
- Landessportdirektor – Leiter des Landessportbüros;
- Ärztlicher Direktor – ärztlicher Leiter einer Krankenanstalt;
- Pflegedirektor(in) – Leiter des Pflegedienstes;
- Wirtschaftsdirektor – Leiter der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten einer Krankenanstalt
(Stellvertreter von Direktoren heißen gelegentlich nicht …direktor-Stellvertreter, sondern …inspektor: Landessanitätsinspektor, Landesveterinärinspektor, Landesforstinspektor).
Dabei deutet die Bezeichnung "…direktor" im Amt der Landesregierung auf keine bestimmte Hierarchieebene hin;
- so ist der Landesamtsdirektor als Leiter des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung der höchstrangige Beamte;
- Abteilungsleiter sind der Landesfinanzdirektor (Leiter der Abteilung 8: Finanz- und Vermögensverwaltung welcher mit der Finanzlandesdirektion, einer nicht mehr bestehenden Bundesbehörde, nichts zu tun hat),
- der Landesbaudirektor (Leiter der Abteilung 6 – Landesbaudirektion) oder
- ehemals der Landesverkehrsdirektor (Leiter des ehemaligen Salzburger Landesverkehrsamtes);
- Direktoren sind auch
- der Leiter einer Fachabteilung (z. B. der Landessanitätsdirektion) oder
- der Leiter eines Referates (z. B. der Landesveterinärdirektion, der Landesforstdirektion, des Landessportbüros).[3]
Auch der Landesrechnungshof wird von einem Direktor geleitet.[3]
Der Landespolizeidirektor ist hingegen (wie früher der Polizeidirektor oder der Sicherheitsdirektor) kein Landes-, sondern ein Bundesbeamter, der eine Bundesbehörde leitet.[3]
Der Magistratsdirektor ist der Leiter des inneren Dienstes des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg.[3] Daneben verfügt die Stadt Salzburg z. B. auch über einen Finanzdirektor.
Dem Direktorium des Salzburger Festspielfonds (gebräuchlicher: der Salzburger Festspiele) gehörte bis zum Jahr 2010 (außer dem Präsidenten und dem Intendanten) auch ein Kaufmännischer Direktor an; der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor der Salzburger Festspiele sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.[3]
Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft ist die Bezeichnung "Direktor" für Inhaber von Leitungsfunktionen ebenfalls gebräuchlich, wird aber verschiedentlich durch englischsprachige Bezeichnungen wie "CEO"[4] verdrängt.
Siehe auch
- Artikel Direktoren, Präsidenten und Rektoren des Mozarteums
- zum österreichischen Titelwesen:
Quellen, Anmerkungen
- ↑ Siehe z. B. §§ 217 und 231c des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, § 55 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, § 2 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 und § 46a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
- ↑ Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, Anlage, I. Teil Abschnitt B.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Vgl. die verlinkten SALZBURGWIKI-Artikel.
- ↑ Siehe dazu den Wikipedia-Artikel "Chief Executive Officer" und den Wikipedia-Artikel "Euphemismus", Abschnitt "Ausdrücke aus Fach- und Fremdsprachen".
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Direktor, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.