Stuhllösung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „<gallery>“ durch „<gallery mode="nolines" mode="packed-hover" heights="200"> “)
 
(34 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Unter '''Stuhllösung''' wurde früher in manchen Pfarren des [[Flachgaues]] und das [[Salzkammergut]]es die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Dafür wurde von der Pfarre das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namenschilder anzubringen. Bis in die ersten 1960er Jahre wurde z. B. in Thalgau dise Gebühr noch eingehoben, dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung sn der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden.  
+
[[Datei:Wallfahrtskirche in St. Wolfgang, Innenansicht.jpg|thumb|Wallfahrtskirche in St. Wolfgang, Kircheninneres mit den Nummern- u. Namensschildern auf den Kirchenstühlen]]
 +
 
 +
Unter '''Stuhllösung''' wurde früher in manchen Pfarren des [[Flachgau]]es und das [[Salzkammergut]]es die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Der Ausdruck ist von "sich einen Kirchenstuhl lösen" abgeleitet.
 +
 
 +
==Geschichtliches==
 +
Nach den ab und zu auf den Schildern aufscheinenden Jahreszahlen dürfte im 18. Jahrhundert die Stuhllösung ihren Beginn gehabt haben. Wohl auch  nicht zuletzt, um Bürgern einen angemessenen Platz in der Kirche zu sichern und dabei für die Kirchen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Dafür wurde von der Pfarre den Gläubigen aus dem Ort das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namensschilder anzubringen.
 +
 
 +
Bis in die ersten [[1960er]]-Jahre wurde z. B. in [[Thalgau]] diese Gebühr noch eingehoben. Dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung an der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. Auch an den alten Kirchenstühlen in Thalgau waren zahlreiche Namensschilder vorhanden.
 +
 
 +
Heutzutage, in einer Zeit bedeutender Rückgänge bei den Gottesdienstbesucherzahlen, wäre die Einhebung einer eigenen Kirchenstuhlbenützungsgebühr ohnedies nicht mehr vorstellbar. Dennoch ist auch Vergangenes manchmal erwähnenswert.
 +
 
 +
==Bildergalerie==
 +
<gallery mode="nolines" mode="packed-hover" heights="200"> 
 +
Datei:DSC05460.JPG|alte Kirchenstuhlschilder in der Pfarrkirche Ramsau bei Berchtesgaden
 +
Datei:DSC05464.JPG|altes Kirchenbankschild in der Pfarrkirche Ramsau bei Berchtesgaden
 +
Datei:Maria Neustift benannte Kirchenbänke 2003 A 076.jpg|Kirchenbänke mit Nummern- u. Namensschildern in der Wallfahrtskirche Maria Neustift in [[Oberösterreich]]. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 1993, ob jetzt noch in Maria Neustift Stuhlgebühren verlangt werden, ist nicht bekannt.
 +
</gallery>
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/In-den-Kirchenbaenken-ist-die-Vergangenheit-festgenagelt-id9137001.html Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder]
 
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/In-den-Kirchenbaenken-ist-die-Vergangenheit-festgenagelt-id9137001.html Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder]
 +
* [http://www.ooegeschichte.at/uploads/tx_iafbibliografiedb/hbl1973_3_4_163-164.pdf Die Kirchenstuhlschildergeschichte der Pfarrkirche in St. Wolfgang mit zahlreichen Abbildungen]
  
 
==Quelle==
 
==Quelle==
Zeile 10: Zeile 27:
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Kurioses]]
 
[[Kategorie:Kurioses]]
[[Kategorie:Kirche]]
+
[[Kategorie:Kulturgeschichte]]
 +
[[Kategorie:Erzdiözese]]
 +
[[Kategorie:Geschichte (Erzdiözese)]]
 +
 
 +
[[Kategorie:Religion]]
 +
 
 +
[[Kategorie:Katholische Kirche]]
 +
[[Kategorie:Katholische Kirche (Sonstiges)]]

Aktuelle Version vom 17. Januar 2025, 16:49 Uhr

Wallfahrtskirche in St. Wolfgang, Kircheninneres mit den Nummern- u. Namensschildern auf den Kirchenstühlen

Unter Stuhllösung wurde früher in manchen Pfarren des Flachgaues und das Salzkammergutes die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Der Ausdruck ist von "sich einen Kirchenstuhl lösen" abgeleitet.

Geschichtliches

Nach den ab und zu auf den Schildern aufscheinenden Jahreszahlen dürfte im 18. Jahrhundert die Stuhllösung ihren Beginn gehabt haben. Wohl auch nicht zuletzt, um Bürgern einen angemessenen Platz in der Kirche zu sichern und dabei für die Kirchen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Dafür wurde von der Pfarre den Gläubigen aus dem Ort das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namensschilder anzubringen.

Bis in die ersten 1960er-Jahre wurde z. B. in Thalgau diese Gebühr noch eingehoben. Dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung an der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. Auch an den alten Kirchenstühlen in Thalgau waren zahlreiche Namensschilder vorhanden.

Heutzutage, in einer Zeit bedeutender Rückgänge bei den Gottesdienstbesucherzahlen, wäre die Einhebung einer eigenen Kirchenstuhlbenützungsgebühr ohnedies nicht mehr vorstellbar. Dennoch ist auch Vergangenes manchmal erwähnenswert.

Bildergalerie

Weblinks

Quelle

  • Franz Fuchs