Salzburger Bergordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 2. Bergordnung "Statuta et iura", 1459 ===
=== 2. Bergordnung "Statuta et iura", 1459 ===
Die meisten Punkte der "St. E. i." besaßen längere Tradition, teils von den früheren Gasteiner Ordnungen, teils von der "Zeiringer" (1339) bzw. der  <span style="color:green">Schladminger Ordnung</span><ref>siehe Ennstalwiki → [[enns:Schladminger Bergbrief]]</ref><ref>{{ennswiki}}</ref> (1408) her (→ <span style="color:green">Leonhard der Ecklzain</span><ref>siehe Ennstalwiki → [[enns:Leonhard der Ecklzain]]</ref>). Während die früheren Gasteiner Ordnungen dominierend den landesherrlichen Interessensanspruch am Bergbau dokumentieren, steht in den "St. e. i.", die in ihrem Grundtenor und ihren Intentionen nach eher den aus reinen Agrarstrukturen hervorgegangenen Weistümern wesenverwandt ist, die Regelung der Arbeitsverfassung im Vordergrund, wobei für den Bereich des Erzstiftes Salzburg erstmals der Begriff des "Lohnarbeiters" als die entscheidende soziale Größe in Erscheinung tritt. Darüber hinaus dienen technische Details zur Regelung der bergmännischen Alltagsarbeit.
Die meisten Punkte der "St. E. i." besaßen längere Tradition, teils von den früheren Gasteiner Ordnungen, teils von der "Zeiringer" (1339) bzw. der  <span style="color:green">Schladminger Ordnung</span><ref>siehe EnnstalWiki → [[enns:Schladminger Bergbrief]]</ref><ref>{{ennswiki}}</ref> (1408) her (→ <span style="color:green">Leonhard der Ecklzain</span><ref>siehe EnnstalWiki → [[enns:Leonhard der Ecklzain]]</ref>). Während die früheren Gasteiner Ordnungen dominierend den landesherrlichen Interessensanspruch am Bergbau dokumentieren, steht in den "St. e. i.", die in ihrem Grundtenor und ihren Intentionen nach eher den aus reinen Agrarstrukturen hervorgegangenen Weistümern wesenverwandt ist, die Regelung der Arbeitsverfassung im Vordergrund, wobei für den Bereich des Erzstiftes Salzburg erstmals der Begriff des "Lohnarbeiters" als die entscheidende soziale Größe in Erscheinung tritt. Darüber hinaus dienen technische Details zur Regelung der bergmännischen Alltagsarbeit.


Die weitgehend textgleiche "[[Ramingsteiner Bergordnung]]" enthält unter Bedachtnahme auf die lokalen Verhältnisse des Salzburger Silberbergbau-Ortes Ramingstein einen eigenen Vorspann und mehrere Modifikationen. Dieser Text ist insofern wichtig, als in ihm Konrad Thannhausen, Viztum zu Friesach, und Balthasar Waldecker als jene genannt werden, die die Ordnung in ''geschrifft'' gebracht haben.  
Die weitgehend textgleiche "[[Ramingsteiner Bergordnung]]" enthält unter Bedachtnahme auf die lokalen Verhältnisse des Salzburger Silberbergbau-Ortes Ramingstein einen eigenen Vorspann und mehrere Modifikationen. Dieser Text ist insofern wichtig, als in ihm Konrad Thannhausen, Viztum zu Friesach, und Balthasar Waldecker als jene genannt werden, die die Ordnung in ''geschrifft'' gebracht haben.  
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=== 3. Erste Gesamtsalzburger Bergordnung, 1477 ===
=== 3. Erste Gesamtsalzburger Bergordnung, 1477 ===
In dieser Bergordnung, die Elemente der Zeiringer,  St. Leonharder, Schladminger, Schwazer und Rattenberger Ordnungen enthält, sind erstmals sowohl die Interessen des Landesherrn als auch die der Gewerken und Arbeiter in einem umfassenden Gesetzescodex zusammengeordnet. Viele Details sind aus den "St. e. i." dem Sinn nach und oft auch wörtlich übernommen, wobei sich allerdings der Wortschatz als um eine weitere Stufe modernisiert erweist. Als typisches Beispiel dafür könnte man den Ersatz des älteren Wortes ''gruebmeister'' durch das bis heute gültige Wort ''[[gewerke]]'' anführen. Technische Sachthemen beziehen sich nicht nur auf die Vorgänge im eigentlichen Bergbau, sondern regeln auch durch weitgehende Detailbestimmungen die Holz- und Kohlearbeit. Besonders modern muten Bestimmungen zum Schutz von Leib und Leben der Arbeiter an, aber auch Bestimmungen bezüglich Entschädigungen in jenen Fällen, in denen agrarische Nutzflächen durch den Bergbaubetrieb Schaden litten.
In dieser Bergordnung, die Elemente der Zeiringer,  St. Leonharder, Schladminger, [[Schwaz]]er und Rattenberger Ordnungen enthält, sind erstmals sowohl die Interessen des Landesherrn als auch die der Gewerken und Arbeiter in einem umfassenden Gesetzescodex zusammengeordnet. Viele Details sind aus den "St. e. i." dem Sinn nach und oft auch wörtlich übernommen, wobei sich allerdings der Wortschatz als um eine weitere Stufe modernisiert erweist. Als typisches Beispiel dafür könnte man den Ersatz des älteren Wortes ''gruebmeister'' durch das bis heute gültige Wort ''[[gewerke]]'' anführen. Technische Sachthemen beziehen sich nicht nur auf die Vorgänge im eigentlichen Bergbau, sondern regeln auch durch weitgehende Detailbestimmungen die Holz- und Kohlearbeit. Besonders modern muten Bestimmungen zum Schutz von Leib und Leben der Arbeiter an, aber auch Bestimmungen bezüglich Entschädigungen in jenen Fällen, in denen agrarische Nutzflächen durch den Bergbaubetrieb Schaden litten.


<small>Verfasserfrage. Obwohl nirgends expressis verbis erwähnt, kommt als spiritus rector dieser ersten wirklich umfassenden Bergordnung nur der Gasteiner Bergrichter und Wechsler Konrad Strochner (*  ca. 1440; † [[25. Februar]] [[1489]]) in Frage. Von allen zur damaligen Zeit tätigen Bergbeamten war er der einzige, der ein hohes Bildungsniveau besaß, immens reich war, dem Salzburger Landadel angehörte und zumindest in einem gewissen Nahverhältnis zum Landesherrn stand, und der zum anderen sogar schon in der zweiten Generation durch berufliche Tätigkeit dem Bergbau aufs engste verbunden war. Überlieferung. Original in Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1477 Juni 23. Zahlreiche hs.liche Kopien in verschiedenen Archiven.</small>
<small>Verfasserfrage. Obwohl nirgends expressis verbis erwähnt, kommt als spiritus rector dieser ersten wirklich umfassenden Bergordnung nur der Gasteiner Bergrichter und Wechsler Konrad Strochner (*  ca. 1440; † [[25. Februar]] [[1489]]) in Frage. Von allen zur damaligen Zeit tätigen Bergbeamten war er der einzige, der ein hohes Bildungsniveau besaß, immens reich war, dem Salzburger Landadel angehörte und zumindest in einem gewissen Nahverhältnis zum Landesherrn stand, und der zum anderen sogar schon in der zweiten Generation durch berufliche Tätigkeit dem Bergbau aufs engste verbunden war. Überlieferung. Original in Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1477 Juni 23. Zahlreiche hs.liche Kopien in verschiedenen Archiven.</small>
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* {{wikipedia-de|Bergordnung|Bergordnung}}
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== Einzelnachweise ==
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