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Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger Bürgerschaft.
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Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]]schaft.
    
== Bayrische Gemeindeorganisation ==
 
== Bayrische Gemeindeorganisation ==
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Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum Königreich [[Bayern]]. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von 1808 – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]]s war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus 4 und höchstens aus 5 Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.
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Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum [[Königreich Bayern]]. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von [[1808]] – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom [[28. Juli]] 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom [[24. September]] 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]]s war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus vier und höchstens aus fünf Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.
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Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des Bürgermeisters vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.
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Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des [[Bürgermeister]]s vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.
    
== Der Salzburger Munizipalrat ==
 
== Der Salzburger Munizipalrat ==
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* [[Franz Mangin]] (Kaufmann).
 
* [[Franz Mangin]] (Kaufmann).
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== Quellen ==
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== Quelle  ==
 
* [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460].
 
* [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460].
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==