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* [[31. Juli]] [[1996]]: eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe explodiert im [[Baron-Schwarz-Park]] in [[Schallmoos]]; es gab weder Verletzte noch Tote;  
* [[31. Juli]] [[1996]]: eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe explodiert im [[Baron-Schwarz-Park]] in [[Schallmoos]]; es gab weder Verletzte noch Tote;  


* [[17. März]] [[2003]]: eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe wird auf dem Firmengelände der [[Spedition Schenker]] in der Stadt Salzburg, unmittelbar an das Gelände vom [[Salzburger Hauptbahnhof]] angrenzend, entschärft;
* [[17. März]] [[2003]]: eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe wird auf dem Firmengelände der Spedition Schenker in der Stadt Salzburg, unmittelbar an das Gelände vom [[Salzburger Hauptbahnhof]] angrenzend, entschärft;


* [[17. Juli]] [[2003]]: beim Versuch, eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe aus dem [[Zweiten Weltkrieg]] im Stadtteil Salzburg [[Schallmoos]] zu entschärfen, kommen zwei Entminungsexperten ums Leben; ein Beamter wird schwer verletzt; die Explosion hinterlässt einen Krater mit sechs Meter Durchmesser und beschädigt mehrere Fahrzeuge der nahe gelegenen Spedition Schenker;
* [[17. Juli]] [[2003]]: beim Versuch, eine mit LZZ ausgestatteten 250kg Fliegerbombe aus dem [[Zweiten Weltkrieg]] im Stadtteil Salzburg [[Schallmoos]] zu entschärfen, kommen zwei Entminungsexperten ums Leben; ein Beamter wird schwer verletzt; die Explosion hinterlässt einen Krater mit sechs Meter Durchmesser und beschädigt mehrere Fahrzeuge der nahe gelegenen Spedition Schenker;
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==Streit um die Kosten==
==Streit um die Kosten==
Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des [[Verfassungsgerichtshof]]s geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, ''... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung...''<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref>.
Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des [[Verfassungsgerichtshof]]s geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, "... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung..."<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref>.


==Quellen und Einzelnachweise==
==Weblinks==
* gis.stadt-salzburg.at/citymap/citymap.asp?bomb=1 Bombenkataster der Stadt Salzburg, war bei einer Überprüfung am 25. Februar 2023 nicht mehr abrufbar
 
==Quellen==
* [[Salzburger Nachrichten]], 17. Februar  2009
* [[Salzburger Nachrichten]], 17. Februar  2009
* Beitrag [[Zweiter Weltkrieg]]
* Beitrag [[Zweiter Weltkrieg]]
* Artikel Chemisch-mechanischer Langzeitzünder im deutschen Wikipedia, persönliche Gespräche des Autors mit dem Fachpersonal des Entminungsdienstes BMI vor Ort
* Artikel Chemisch-mechanischer Langzeitzünder im deutschen Wikipedia, persönliche Gespräche des Autors mit dem Fachpersonal des Entminungsdienstes BMI vor Ort
==  Einzelnachweise ==
<references/>
<references/>
==Weblinks==
 
* [http://gis.stadt-salzburg.at/citymap/citymap.asp?bomb=1 Bombenkataster der Stadt Salzburg]


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]