Salzburger Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger | Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]]schaft. | ||
== Bayrische Gemeindeorganisation == | == Bayrische Gemeindeorganisation == | ||
Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum | Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum [[Königreich Bayern]]. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von [[1808]] – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom [[28. Juli]] 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom [[24. September]] 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]]s war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus vier und höchstens aus fünf Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat. | ||
Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des | Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des [[Bürgermeister]]s vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht. | ||
== Der Salzburger Munizipalrat == | == Der Salzburger Munizipalrat == | ||
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* [[Franz Mangin]] (Kaufmann). | * [[Franz Mangin]] (Kaufmann). | ||
== | == Quelle == | ||
* [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460]. | * [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460]. | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||