Schloss Montfort: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein weiteres Gut, das einen Hauptbestandteil des späteren Montforter Hofes bildete war Gut Luftenegg (auch Lüftenegg), dessen erste urkundliche Erwähnung im [[Nonnberger Urbar]] von [[1509]] zu finden ist. Damals war es im Besitz von Vital Schlosser, im [[16. Jahrhundert|16.]] und [[17. Jahrhundert]] in jenem der Familien Krägler und Lackner. | Ein weiteres Gut, das einen Hauptbestandteil des späteren Montforter Hofes bildete war Gut Luftenegg (auch Lüftenegg), dessen erste urkundliche Erwähnung im [[Nonnberger Urbar]] von [[1509]] zu finden ist. Damals war es im Besitz von Vital Schlosser, im [[16. Jahrhundert|16.]] und [[17. Jahrhundert]] in jenem der Familien Krägler und Lackner. | ||
Maria Anna Gräfin von Montfort, geborene Gräfin von [[Thun und Hohenstein]], erwarb – mit finanzieller Beihilfe ihres Onkels [[Fürsterzbischof]] [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein|Johann Ernst]] und ihres Vaters Maximilian Graf von [[Thun]] – [[1699]] den ''Golser Hof'' und in den folgenden Jahren weitere Grundstücke, u. a. [[1709]] das ''Gut Lüftenegg'', welche teils unter der Grundherrschaft der [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg|Benediktinerinnenstift Nonnberg]], teils unter jener des [[Salzburger Hof]]es (''hofurbarisch'') und teils unter jener des [[ | Maria Anna Gräfin von Montfort, geborene Gräfin von [[Thun und Hohenstein]], erwarb – mit finanzieller Beihilfe ihres Onkels [[Fürsterzbischof]] [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein|Johann Ernst]] und ihres Vaters Maximilian Graf von [[Thun]] – [[1699]] den ''Golser Hof'' und in den folgenden Jahren weitere Grundstücke, u. a. [[1709]] das ''Gut Lüftenegg'', welche teils unter der Grundherrschaft der [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg|Benediktinerinnenstift Nonnberg]], teils unter jener des [[Salzburger Hof]]es (''hofurbarisch'') und teils unter jener des [[Benediktinererzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] standen. So entstand dann zu Beginn des [[18. Jahrhundert]]s aus diesen Anwesen der ''Montforter Hof'' – damals auch ''Hof Thunegg'' genannt. | ||
Nachdem Anton III. Graf von Montfort (* [[1670]]) im Jahre [[1727]] Teile der Regierungsgeschäfte auf seinem Sohn Ernst übertragen hatte, übersiedelte er [[1728]] mit seiner Frau Maria Anna Gräfin von Montfort, geborene Thun, von den Montfortischen Herrschaften in der Bodenseeregion nach Salzburg in den Montforter Hof, wo sie beide [[1733]] verstarben. | Nachdem Anton III. Graf von Montfort (* [[1670]]) im Jahre [[1727]] Teile der Regierungsgeschäfte auf seinem Sohn Ernst übertragen hatte, übersiedelte er [[1728]] mit seiner Frau Maria Anna Gräfin von Montfort, geborene Thun, von den Montfortischen Herrschaften in der Bodenseeregion nach Salzburg in den Montforter Hof, wo sie beide [[1733]] verstarben. | ||
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Der [[Administrator (Katholische Kirche)|Administrator]] der [[Erzdiözese Salzburg|Salzburger Diözese]] nach der [[Säkularisation]], Graf [[Leopold Maximilian von Firmian]], hatte die Bitte ausgesprochen, den Hof dem jeweiligen [[Erzbischof von Salzburg]] als Sommerresidenz zu überlassen. Doch die endgültige Entscheidung des Kaisers darüber verzögerte sich bis in das Jahr [[1842]]. Unterdessen war der Hof nach [[1816]] dem jeweiligen [[Landeshauptmann|Kreishauptmann des Salzachkreises]] verpachtet worden. So bewohnten bzw. pachteten hintereinander die Kreishauptmänner Graf [[Karl Graf Welsperg-Raitenau|Welsperg]], Graf [[Albert Graf Montecuccoli-Laderchi|Montecuccoli]], Graf [[Leopold Graf Stolberg|Stolberg]] und Graf [[Gustav Ignaz Graf Chorinsky|Chorinsky]] das Schloss. Als es 1842 zu einer Entscheidung kommen sollte, kam Kaiser Ferdinand der Empfehlung seines Hofkammerpräsidenten Freiherr von Kübeck, das Pachtverhältnis mit dem Kreishauptmann fortzusetzten, nach und unterschrieb am [[5. Juli]] 1842 eine dementsprechende Resolution. | Der [[Administrator (Katholische Kirche)|Administrator]] der [[Erzdiözese Salzburg|Salzburger Diözese]] nach der [[Säkularisation]], Graf [[Leopold Maximilian von Firmian]], hatte die Bitte ausgesprochen, den Hof dem jeweiligen [[Erzbischof von Salzburg]] als Sommerresidenz zu überlassen. Doch die endgültige Entscheidung des Kaisers darüber verzögerte sich bis in das Jahr [[1842]]. Unterdessen war der Hof nach [[1816]] dem jeweiligen [[Landeshauptmann|Kreishauptmann des Salzachkreises]] verpachtet worden. So bewohnten bzw. pachteten hintereinander die Kreishauptmänner Graf [[Karl Graf Welsperg-Raitenau|Welsperg]], Graf [[Albert Graf Montecuccoli-Laderchi|Montecuccoli]], Graf [[Leopold Graf Stolberg|Stolberg]] und Graf [[Gustav Ignaz Graf Chorinsky|Chorinsky]] das Schloss. Als es 1842 zu einer Entscheidung kommen sollte, kam Kaiser Ferdinand der Empfehlung seines Hofkammerpräsidenten Freiherr von Kübeck, das Pachtverhältnis mit dem Kreishauptmann fortzusetzten, nach und unterschrieb am [[5. Juli]] 1842 eine dementsprechende Resolution. | ||
In der Folge wurde Schloss Montfort veräußert und kam [[1875]] in den Besitz von Karl Überreiter. [[1884]] erwarb es [[Alois Graf von Arco-Stepperg]], von dem das Schloss auf seine einzige Tochter Sophie Gräfin Moy de Sons überging. So wie das [[Wasserschloss Anif]] und die [[Villa Swoboda]] erbte den Montforter Hof der Neffe der Gräfin, der Kunsthistoriker [[Johannes Graf von Moy]], dem sein Adoptivsohn [[Johannes Graf von Moy (Sohn)|Johannes Graf von Moy]] als Besitzer nachfolgte. Im Jahr 2003 wurde das Schloss an Gert-Rudolf Flick verkauft. Es ist daher in Privatbesitz und kann nicht besichtigt werden. | In der Folge wurde Schloss Montfort veräußert und kam [[1875]] in den Besitz von Karl Überreiter. [[1884]] erwarb es [[Alois Graf von Arco-Stepperg]], von dem das Schloss auf seine einzige Tochter [[Sophie Gräfin Moy de Sons]] überging. So wie das [[Wasserschloss Anif]] und die [[Villa Swoboda]] erbte den Montforter Hof der Neffe der Gräfin, der Kunsthistoriker [[Johannes Graf von Moy]], dem sein Adoptivsohn [[Johannes Graf von Moy (Sohn)|Johannes Graf von Moy]] als Besitzer nachfolgte. Im Jahr 2003 wurde das Schloss an Gert-Rudolf Flick verkauft. Es ist daher in Privatbesitz und kann nicht besichtigt werden. | ||
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* ''[[Österreichische Kunsttopographie|Österreichische Kunst-Topographie]]'', herausgegeben vom Kunsthistorischen Institute der k. k. Zentral-Kommission für Denkmalpflege, redigiert von Max Dvorak, Band XI (Salzburg-Land II. Band): ''Die Denkmale des politischen Bezirkes Salzburg. III. Teil: Gerichtsbezirk Salzburg.'' Von Paul Buberl, archivalischer Teil von [[Franz Martin]]. Wien (Kunstverlag Anton Schroll & Co.) 1916. S. 423., [https://archive.org/stream/sterreichische11austuoft/sterreichische11austuoft_djvu.txt im Internet abrufbar] | * ''[[Österreichische Kunsttopographie|Österreichische Kunst-Topographie]]'', herausgegeben vom Kunsthistorischen Institute der k. k. Zentral-Kommission für Denkmalpflege, redigiert von Max Dvorak, Band XI (Salzburg-Land II. Band): ''Die Denkmale des politischen Bezirkes Salzburg. III. Teil: Gerichtsbezirk Salzburg.'' Von Paul Buberl, archivalischer Teil von [[Franz Martin]]. Wien (Kunstverlag Anton Schroll & Co.) 1916. S. 423., [https://archive.org/stream/sterreichische11austuoft/sterreichische11austuoft_djvu.txt im Internet abrufbar] | ||