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Um die zur Erhaltung der Straßen verpflichtenden Rechtsträger wie die Bringungsgemeinschaften oder die Interessentenweggenossenschaften finanziell zu entlasten, wurde im Bundesland Salzburg mit dem FELS eine finanzielle Erhaltungsorganisation für ländliche Wege – übrigens einzigartig in Österreich- geschaffen. | Um die zur Erhaltung der Straßen verpflichtenden Rechtsträger wie die Bringungsgemeinschaften oder die Interessentenweggenossenschaften finanziell zu entlasten, wurde im Bundesland Salzburg mit dem FELS eine finanzielle Erhaltungsorganisation für ländliche Wege – übrigens einzigartig in Österreich- geschaffen. | ||
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Jährlich werden rund 10 Millionen Euro an Fördermittel investiert. | Jährlich werden rund 10 Millionen Euro an Fördermittel investiert. | ||
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* Erschließung von Betrieben, Kindergärten, Schulen, Freizeitanlagen, … | * Erschließung von Betrieben, Kindergärten, Schulen, Freizeitanlagen, … | ||
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* Gruppenhaftpflichtversicherung | * Gruppenhaftpflichtversicherung | ||
Verwaltung des FELS: | Verwaltung des FELS: | ||
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Die Verwaltung des FELS erfolgt durch eine Fondskommission. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung, aus Abgeordneten zum Salzburger Landtag, Mitgliedern des Gemeindeverbandes, des Städtebundes, aus Vertreter der Stadt Salzburg und aus Fachbeamten zusammen. | Die Verwaltung des FELS erfolgt durch eine Fondskommission. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung, aus Abgeordneten zum Salzburger Landtag, Mitgliedern des Gemeindeverbandes, des Städtebundes, aus Vertreter der Stadt Salzburg und aus Fachbeamten zusammen. | ||
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2022, 21:05 Uhr
Das ländliche Straßennetz im Bundesland Salzburg umfasst rund 3 000 km, davon zwei Autobahnen, 25 ehemalige Bundesstraßen und fast 100 Landesstraßen, was einer Strecke von fünf Mal Salzburg nach Wien und retour entspricht.
Allgemeines
Das ländliche FELS Wegenetz ist im Bundesland Salzburg mit rund 3 100 km das längste Wegenetz im Bundesland Salzburg. Im Vergleich dazu: Autobahnen und Schnellstraßen rund 150 km und rund 1 400 km Landesstraßen.
Um die zur Erhaltung der Straßen verpflichtenden Rechtsträger wie die Bringungsgemeinschaften oder die Interessentenweggenossenschaften finanziell zu entlasten, wurde im Bundesland Salzburg mit dem FELS eine finanzielle Erhaltungsorganisation für ländliche Wege – übrigens einzigartig in Österreich- geschaffen.
Die gesetzliche Grundlage bildet das aus dem Jahre 1981 stammende Gesetz vom 8. Juli 1981 über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Lande Salzburg (FELS-Gesetz).
Die Finanzierung des FELS erfolgt solidarisch vom Land Salzburg (50 %), allen 119 Gemeinden Salzburgs (25 %) und dem Gemeindeausgleichsfonds (25 %). Jährlich werden rund 10 Millionen Euro an Fördermittel investiert.
Es erfolgte die
- Betreuung von rund 3 100 km Straßennetz und 1 000 Brücken, welche eine Spannweite von zwei bis 40 Meter aufweisen
- Erschließung von mehr als 15 000 Dauerwohnsitzen
- Erschließung von Betrieben, Kindergärten, Schulen, Freizeitanlagen, …
- Sanierung von ca. 1 000 km Straßennetz pro Jahr
- Sanierung von 30 bis 50 Brücken pro Jahr
- Gruppenhaftpflichtversicherung
Verwaltung des FELS:
Die Verwaltung des FELS erfolgt durch eine Fondskommission. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung, aus Abgeordneten zum Salzburger Landtag, Mitgliedern des Gemeindeverbandes, des Städtebundes, aus Vertreter der Stadt Salzburg und aus Fachbeamten zusammen.
Quelle
- Land Salzburg, Referat 4/06 - Ländliche Verkehrsinfrastruktur vom 5.5.2022