Leichtsinniges Wandererverhalten auf Almen: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Solange es keine Rechtssicherheit für ihn und seinen Sohn gibt, der die Alm gepachtet hat, will Hermann Höllwart an seiner Barrikade nichts verändern. "''Es muss klar sein, dass ein Wanderer, der sich auf einem Privatgrundstück wie auf unserer Alm bewegt, für sich selbst verantwortlich ist.'' | + | Solange es keine Rechtssicherheit für ihn und seinen Sohn gibt, der die Alm gepachtet hat, will Hermann Höllwart an seiner Barrikade nichts verändern. "''Es muss klar sein, dass ein Wanderer, der sich auf einem Privatgrundstück wie auf unserer Alm bewegt, für sich selbst verantwortlich ist.''" Höllwart erzählt auch, wie es überhaupt so weit gekommen ist: "''Wir betreiben dort Mutterkuhhaltung mit Charolais-Kühen. Sie haben einen ausgeprägten Mutterinstinkt und passen sehr auf ihre Kälber auf. Mein Sohn und ich waren auf der Alm, um nach den Tieren zu sehen, als wir Folgendes beobachteten: Ein Paar – Wanderer – setzte sein Kind auf eines der Kälber, um es so zu fotografieren und zu filmen. Wir, mein Sohn und ich, waren so weit weg, dass wir ihnen nicht helfen hätten können''", schildert der Landwirt. |
| − | Hinweisschilder zum richtigen Verhalten gegenüber Weidevieh seien vorhanden gewesen. Der Zufall wollte es, dass das Kalb aufstand, das Kind abwarf und sich in Richtung Mutterkuh auf den Weg machte. Denn die hatte sich schon in Richtung ihres Kalbes in Bewegung gesetzt, um es zu verteidigen. | + | Hinweisschilder zum richtigen Verhalten gegenüber Weidevieh seien vorhanden gewesen. Der Zufall wollte es, dass das Kalb aufstand, das Kind abwarf und sich in Richtung Mutterkuh auf den Weg machte. Denn die hatte sich schon in Richtung ihres Kalbes in Bewegung gesetzt, um es zu verteidigen. "''Wäre da tatsächlich etwas |
passiert, dann wäre die Schuldfrage zumindest ein Streitfall. Der Verlierer ist dann der mit der schlechteren Rechtsvertretung – und das ist wahrscheinlich dann der Bauer.''"<ref>{{Quelle SN|4. Juli 2020}}</ref> | passiert, dann wäre die Schuldfrage zumindest ein Streitfall. Der Verlierer ist dann der mit der schlechteren Rechtsvertretung – und das ist wahrscheinlich dann der Bauer.''"<ref>{{Quelle SN|4. Juli 2020}}</ref> | ||
== Das Fehlverhalten mancher auf den Salzburger Almen ist vielfältig == | == Das Fehlverhalten mancher auf den Salzburger Almen ist vielfältig == | ||
| − | Folgende Fälle sind belegt: Ein Polizeibeamter, der ein Fahrverbot auf einer Forststraße missachtete und mit seinem Mountainbike bis zu einer Alm hinauffuhr. Ein Gleitschirmpilot, der um 22 Uhr mitten in einer Gruppe ruhender Kühe landete. Wanderer, deren nicht angeleinter Hund Jungvieh in die Fesseln biss und die - nachdem der Bauer sie zur Rede gestellt hatte -, diesen mit Wanderstöcken attackieren. | + | Folgende Fälle sind belegt: Ein Polizeibeamter, der ein Fahrverbot auf einer [[Forststraße]] missachtete und mit seinem Mountainbike bis zu einer Alm hinauffuhr. Ein Gleitschirmpilot, der um 22 Uhr mitten in einer Gruppe ruhender Kühe landete. Wanderer, deren nicht angeleinter Hund Jungvieh in die Fesseln biss und die - nachdem der Bauer sie zur Rede gestellt hatte -, diesen mit Wanderstöcken attackieren. |
== Quelle == | == Quelle == | ||
* [https://www.sn.at/salzburg/chronik/auf-der-alm-gibt-es-keinen-hausverstand-89798323 www.sn.at], 6. Juli 2020 | * [https://www.sn.at/salzburg/chronik/auf-der-alm-gibt-es-keinen-hausverstand-89798323 www.sn.at], 6. Juli 2020 | ||
| − | + | == Einzelnachweise == | |
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Aktuelle Version vom 14. November 2024, 12:21 Uhr
Leichtsinniges Wandererverhalten auf Almen führt immer wieder zu Problemen auf Almen.
Fotos mit Kindern auf Kälbern und anderes
Im Krumltal in Rauris verbarrikadierte Anfang Juli 2020 der Landwirt Hermann Höllwart den Zugang auf seine Alm für Wanderer, die dort einen beliebten Wanderweg benützen. Der Fall aus dem Krumltal ist nach dem Kuhurteil[1] österreichweit der erste, in dem ein Grundbesitzer den Weg im Almgebiet versperrt.
Solange es keine Rechtssicherheit für ihn und seinen Sohn gibt, der die Alm gepachtet hat, will Hermann Höllwart an seiner Barrikade nichts verändern. "Es muss klar sein, dass ein Wanderer, der sich auf einem Privatgrundstück wie auf unserer Alm bewegt, für sich selbst verantwortlich ist." Höllwart erzählt auch, wie es überhaupt so weit gekommen ist: "Wir betreiben dort Mutterkuhhaltung mit Charolais-Kühen. Sie haben einen ausgeprägten Mutterinstinkt und passen sehr auf ihre Kälber auf. Mein Sohn und ich waren auf der Alm, um nach den Tieren zu sehen, als wir Folgendes beobachteten: Ein Paar – Wanderer – setzte sein Kind auf eines der Kälber, um es so zu fotografieren und zu filmen. Wir, mein Sohn und ich, waren so weit weg, dass wir ihnen nicht helfen hätten können", schildert der Landwirt.
Hinweisschilder zum richtigen Verhalten gegenüber Weidevieh seien vorhanden gewesen. Der Zufall wollte es, dass das Kalb aufstand, das Kind abwarf und sich in Richtung Mutterkuh auf den Weg machte. Denn die hatte sich schon in Richtung ihres Kalbes in Bewegung gesetzt, um es zu verteidigen. "Wäre da tatsächlich etwas passiert, dann wäre die Schuldfrage zumindest ein Streitfall. Der Verlierer ist dann der mit der schlechteren Rechtsvertretung – und das ist wahrscheinlich dann der Bauer."[2]
Das Fehlverhalten mancher auf den Salzburger Almen ist vielfältig
Folgende Fälle sind belegt: Ein Polizeibeamter, der ein Fahrverbot auf einer Forststraße missachtete und mit seinem Mountainbike bis zu einer Alm hinauffuhr. Ein Gleitschirmpilot, der um 22 Uhr mitten in einer Gruppe ruhender Kühe landete. Wanderer, deren nicht angeleinter Hund Jungvieh in die Fesseln biss und die - nachdem der Bauer sie zur Rede gestellt hatte -, diesen mit Wanderstöcken attackieren.
Quelle
- www.sn.at, 6. Juli 2020
Einzelnachweise
- ↑ Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar 2019 in einem Zivilprozess das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Das Urteil in erster Instanz hat zu Verunsicherung bei Bauern und Freizeitaktiven geführt.
- ↑ "Salzburger Nachrichten", 4. Juli 2020