Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | ||
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 | Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister. | ||
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | ||