Erbausfergenamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Januar 2019, 19:06 Uhr
Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Fürsterzbistums Salzburg.
Name
Ferg oder Ferge nannte sich in alter Zeit der Führer eines Schiffes, eines Floßes oder einer Fähre.
Arten
Im Salzburgischen wurde im Mittelalter ab dem 10. Jahrhundert zuerst unterschieden zwischen
- den Ausfergen, die auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen brachten, und
- den Naufergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach Passau in den "Tümpfel" (Mündung des Inns in die Donau) schifften. Auch die Bootsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" nannten sich Naufergen.
Erbausfergen und Schiffsherren
Entstehung
Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich salzburgischen Schiffen erfolgen.
Dieses Recht machten sich schon früh die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffherren einerseits und die bürgerlichen Ausfergen anderseits; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie von Hallein nach Laufen.
Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof Wladislaus im Jahr 1267 auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.
Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich (1338 – 1343), Pilgrim II. (1365 – 1396) und Gregor (1396 – 1403) nach und nach die Schiffherrenrechte.
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute (Fergen) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold, dann auf drei: die Gutrater, Gold und Pödl. Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen vier Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.
Die vier Erbausfergengeschlechter
Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:
- Das Gutratersche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren Gutrath von Altengutrath und Puchstein
- Das Pödlsche Lehen ging auf Sebastian Höflinger, Marx von Gülß, die Perger von Emslieb und schließlich die Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl über.
- Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof Johann Jakob Kuen von Belasy seinen Kanzler Sebastian Höflinger zum Erbausfergen.
- Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein Marx von Gülß.
- Nach dessen Tode belehnte im Jahr 1618 Erzbischof Markus Sittikus von Hohenems den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu Wartenfels Thomas Perger von Emslieb.
- Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1694 das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl.
- Als Aegyd Perner als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof Guidobald Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1655 das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz Cammerlohr von Weiching, in dessen Geschlecht es verblieb.
- Das Goldsche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof Franz Anton Fürst Harrach im Jahre 1713 den Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg, die es bis 1806 innehatten.
Die vier Erbausfergen besaßen innerhalb des Salzburger Landadels eine besondere Stellung, sie standen im Rang den Inhabern der Erbämter nach, gingen den übrigen Rittergeschlechtern aber voran.
Erbnaufergen
Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Die Naufergen waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.
Siehe auch
Siehe auch den Artikel "Salzachschifffahrt".
Literatur
- Koller, Fritz: Die Ausfergenurkunde des Jahres 1531. Ein Beitrag zum Ausfergenjubiläum, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 118, 1978, S. 69-88
Quellen
- Schmeller, J(ohann) Andreas: Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil, J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
- Hübner, Lorenz: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
- Melchinger, Johann W.: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Baiern, Zweiter Band, Ulm 1796. Sp. 155 bis 158.
- Zezi, Johann Bernard: Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801, S. 53.
- Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970, S. 309 f (Ausfergenufer) und 342 (Naufergenufer)