Hofmark: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[mittelalter]]lichen Recht im Herzogtum [[Bayern]] und angrenzenden Gebieten, auch im [[Erzstift Salzburg]]. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.<ref>[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark ''Hofmark''.]</ref>
 
'''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[mittelalter]]lichen Recht im Herzogtum [[Bayern]] und angrenzenden Gebieten, auch im [[Erzstift Salzburg]]. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.<ref>[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark ''Hofmark''.]</ref>
  

Version vom 16. Mai 2018, 20:19 Uhr

Allgemein

Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten, auch im Erzstift Salzburg. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.[1]

1805 gab es im Kurfürstentum Salzburg (zu dem auch der Rupertiwinkel gehörte) folgende Hofmärke:[2]

Quellen