Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass [[Salzburg]] aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie Wappen und Siegel sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen [[996]] (Markterhebung) und dem Beginn des [[12. Jahrhundert]]s (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.  
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Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass [[Salzburg]] aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie [[Salzburger Stadtwappen|Wappen]] und [[Stadtsiegel der Stadt Salzburg|Siegel]] sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen [[996]] (Markterhebung) und dem Beginn des [[12. Jahrhundert]]s (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.  
  
 
Die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] ist seit [[1850]] <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/[[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]]. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: [[LGBl]] Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
 
Die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] ist seit [[1850]] <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/[[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]]. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: [[LGBl]] Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>

Version vom 21. Februar 2018, 16:03 Uhr

Eine Stadt ist eine Gemeinde mit einem eigenen Stadtrecht.

Allgemeines

Im Bundesland Salzburg gibt es zehn Städte und eine Stadt mit eigenem Statut.

Rechtsgrundlage

Gemäß Artikel 51 der Salzburger Landesverfassungsgesetz gilt:

Einer Gemeinde mit mindestens 20 000 Einwohnern ist, wenn Landesinteressen hierdurch nicht gefährdet werden, auf ihren Antrag durch Landesgesetz ein eigenes Statut (Stadtrecht) zu verleihen. Eine Stadt mit eigenem Statut hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

Paragraph 3 der Salzburger Gemeindeordnung bestimmt deckungsgleich:

Gemeinden, denen überragende Bedeutung zukommt, können nach ihrer Anhörung durch Landesgesetz zur Stadt erhoben werden.

Stadterhebungen

chronologisch

Stadt Salzburg

Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass Salzburg aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie Wappen und Siegel sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen 996 (Markterhebung) und dem Beginn des 12. Jahrhunderts (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.

Die Stadt Salzburg ist seit 1850 [1] sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der Landesverfassung eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht. [2]

Hallein

Zur Stadt wird der Markt 1230 erhoben, den Namen Hallein trägt sie ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhundert.

Radstadt

Radstadt wird erstmals 1074 als "Rastat" urkundlich erwähnt. Am 27. Juli 1289 wird das Stadtrecht von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg verliehen.

Zell am See

Die Marktgemeinde Zell am See, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 28. Jänner 1928 zur Stadt erhoben. [3] [4]

St. Johann im Pongau

Die Marktgemeinde St. Johann im Pongau, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, wird mit Wirksamkeit vom 24. Juni 2000 zur Stadt erhoben. [5]

Saalfelden am Steinernen Meer

Die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2000 zur Stadt erhoben. [6]

Bischofshofen

Die Marktgemeinde Bischofshofen, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [7]

Neumarkt am Wallersee

Die Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [8]

Seekirchen am Wallersee

Die Marktgemeinde Seekirchen am Wallersee , politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 24. September 2000 zur Stadt erhoben. [9]

Oberndorf bei Salzburg

Die Marktgemeinde Oberndorf bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird mit Wirksamkeit vom 30. April 2001 zur Stadt erhoben. [10]

Mittersill

Die Marktgemeinde Mittersill, politischer Bezirk Zell am See, wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 zur Stadt erhoben. [11]

Quellen

Fußnoten