Diese Verträge haben auch in heute noch erhaltenen Grenzsteinen Niederschlag gefunden: Der Grenzstein in [[Hallein]]-[[Zill]] erinnert an den Vertrag von 1818 ebenso wie die Grenzmarkierung am [[Hoher Göll|Hohen Göll]], auf die [[Clemens M. Hutter]] aufmerksam macht. Der Grenzstein in [[Grödig]]-[[Hangendenstein]] ist ein Hinweis auf die 1851 erfolgte Einigung betreffend den sogenannten „Spitz am [[Pass Hallthurm|Hallthurm]]“ in Bischofswiesen mit einer Grenzkorrektur an der [[Königseeache]]. | Diese Verträge haben auch in heute noch erhaltenen Grenzsteinen Niederschlag gefunden: Der Grenzstein in [[Hallein]]-[[Zill]] erinnert an den Vertrag von 1818 ebenso wie die Grenzmarkierung am [[Hoher Göll|Hohen Göll]], auf die [[Clemens M. Hutter]] aufmerksam macht. Der Grenzstein in [[Grödig]]-[[Hangendenstein]] ist ein Hinweis auf die 1851 erfolgte Einigung betreffend den sogenannten „Spitz am [[Pass Hallthurm|Hallthurm]]“ in Bischofswiesen mit einer Grenzkorrektur an der [[Königseeache]]. |