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==Bedeutung des Namens==
 
==Bedeutung des Namens==
Die Gmachmühle oder Gmachlmühle ist als Begriff seit mehreren Jahrhunderten bekannt und bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Die weit verbreitete Meinung, dass sich die Bezeichnung "Gmachlmühle" von der Unterbringung der Mühleneinrichtung in nur einem Raum (Gemach) ableite, ist daher falsch. Die "Mautmühle", dagegen war eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der die Bauern gegen Abgabe einer Maut (meist ein Teil des Mahlgutes) ihr Getreide mahlen lassen konnten.
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Die Gmachmühle oder Gmachlmühle ist als Begriff seit mehreren Jahrhunderten bekannt und bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (''Gemächtnis'' = Abmachung, Vereinbarung; ''Gemach'' = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Die weit verbreitete Meinung, dass sich die Bezeichnung "Gmachlmühle" von der Unterbringung der Mühleneinrichtung in nur einem Raum (Gemach) ableite, ist daher falsch. Die "Mautmühle", dagegen war eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der die Bauern gegen Abgabe einer Maut (meist ein Teil des Mahlgutes) ihr Getreide mahlen lassen konnten.
    
==Geschichtliches==
 
==Geschichtliches==
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