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== Regelung ==
 
== Regelung ==
 
===Jagdrecht ===
 
===Jagdrecht ===
Das Jagdrecht ist das ausschließliche Recht, innerhalb eines Jagdgebietes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieses sowie dessen nutzbare Teile anzueignen.
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Jagdrecht ist das ausschließliche Recht, innerhalb eines Jagdgebietes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieses sowie dessen nutzbare Teile anzueignen.
    
Dieses Recht fließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem untrennbar verbunden.
 
Dieses Recht fließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem untrennbar verbunden.
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== Quellen ==
 
== Quellen ==
*[https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/jagd Land Salzburg > Themen > Agrar/Wald > Jagd] und Unter-Seiten
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* [https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/jagd Land Salzburg > Themen > Agrar/Wald > Jagd] und Unter-Seiten
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== Weblinks ==
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000930 Salzburger Jagdgesetz / Rechtsinformationssystem / '''Geltende Fasssung''']
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
*[[Wilderei]]
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* [[Wilderei]]
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[[Kategorie:Landwirtschaft|!]]
 
[[Kategorie:Landwirtschaft|!]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Fauna]]
 
[[Kategorie:Fauna]]

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