Salzburger Landeskulturbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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* zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen; | * zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen; | ||
* zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange; | * zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange; | ||
* zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes; | * zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes; | ||
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== Das Plenum (Landeskulturbeirat 8. Funktionsperiode):== | == Das Plenum (Landeskulturbeirat 8. Funktionsperiode):== | ||
Version vom 1. Dezember 2007, 00:45 Uhr
Der Salzburger Landeskulturbeirat versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der Salzburger Landesregierung in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
Aufgaben des Landeskulturbeirates:
1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:
- von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
- der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
- die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
- Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.
2. Der Landeskulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:
- zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
- zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
- zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
- zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
- zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Salzburger Landesregierung.
Das Plenum (Landeskulturbeirat 8. Funktionsperiode):
- Vorsitzende: Barbara Wolf-Wicha
- Vorsitzende-Stv.: Ingrid Weydemann
- Peter Arp
- Helga Besl
- Maria Bukovics
- Martin Dietrich
- Leo Fellinger
- Christina Gastager-Repolust
- Sepp Grabmaier
- Christian Holzer
- Peter Keller
- Angelika Klammer
- Wolfgang Laubichler
- Hanspeter Lugstein
- Gabriele Neudecker
- Michael Seywald
- Zoran Sijakovic
- Hans-Peter Traunig
- Helmi Vent
- Gabi Wagner
- Rüdiger Wassibauer
- Wolfgang Seierl
- Martin Wiedemair
- Geschäftsführung des Plenums: Monika Kalista
- Mitarbeit: Heidi Santillan-Alarcòn
Beiratsausschuss:
- Vorsitzende: Barbara Wolf-Wicha
- Vorsitzende-Stv.: Ingrid Weydemann
- Peter Arp
- Christina Gastager-Repolust
- Sepp Grabmaier
- Helmi Vent
- Gabi Wagner
- Rüdiger Wassibauer * Geschäftsführung des Beiratsausschusses: Hans Berginz
- Mitarbeit: Ulrike Witke