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Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im [[Kapellhaus]]. In Salzburg wurde Heinrich Ignaz Franz am [[12. Dezember]] [[1678]] dann salzburgischer Vizekapellmeister und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer (Komponist)|Andreas Hofer]], [[Hofkapellmeister]] ("wirklicher Kapellmeister" und damit auch Leiter des Kapellhauses).
 
Ab [[1677]] unterrichtete Biber die Domsängerknaben im [[Kapellhaus]]. In Salzburg wurde Heinrich Ignaz Franz am [[12. Dezember]] [[1678]] dann salzburgischer Vizekapellmeister und am [[6. März]] [[1684]], nach dem Tod seines Vorgängers [[Andreas Hofer (Komponist)|Andreas Hofer]], [[Hofkapellmeister]] ("wirklicher Kapellmeister" und damit auch Leiter des Kapellhauses).
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte wenig Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber nun verstärkt der Komposition geistlicher Werke.
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Am [[3. Mai]] [[1687]] verstarb Bibers Dienstherr [[Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg]]. Dessen Nachfolger [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]] hatte wenig Interesse an höfischer Musik. Daher widmete sich Biber nun verstärkt der Komposition geistlicher Werke.
    
Heinrich Ignaz Franz Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geiger und Komponist. [[1686]] erhielt er von [[Kaiser Leopold I.]] ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich "Biber von Bibern" nennen zu dürfen. (In Salzburg publiziert: [[5. Dezember]] [[1690]]). Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#T|Truchsess]] durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 [[Gulden]], freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.
 
Heinrich Ignaz Franz Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geiger und Komponist. [[1686]] erhielt er von [[Kaiser Leopold I.]] ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich "Biber von Bibern" nennen zu dürfen. (In Salzburg publiziert: [[5. Dezember]] [[1690]]). Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#T|Truchsess]] durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 [[Gulden]], freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz.

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