Heinrich Ignaz Franz Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geiger und Komponist. [[1686]] erhielt er von [[Kaiser Leopold I.]] ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich "Biber von Bibern" nennen zu dürfen. (In Salzburg publiziert: [[5. Dezember]] [[1690]]). Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#T|Truchsess]] durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 [[Gulden]], freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. | Heinrich Ignaz Franz Biber war schon zu Lebzeiten ein sehr berühmter Geiger und Komponist. [[1686]] erhielt er von [[Kaiser Leopold I.]] ("vor dem er zweimal sich hat hören lassen") eine goldene Gnadenkette und wurde am [[7. Juli]] [[1690]] von dem selben in den Adelsstand erhoben mit dem Privileg, sich "Biber von Bibern" nennen zu dürfen. (In Salzburg publiziert: [[5. Dezember]] [[1690]]). Am [[3. November]] [[1692]] folgte die Ernennung zum [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#T|Truchsess]] durch seinen Dienstherren Erzbischof [[Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein]]. Zu dieser Zeit betrug sein Einkommen pro Monat: 60 [[Gulden]], freie Wohnung, Wein, Brot und Brennholz. |