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| − | Das '''Erbausfergenamt''' war ein bis [[1806]] bestehendes adeliges Erbamt des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]]. | + | Das '''Erbausfergenamt''' war ein bis [[1806]] bestehendes adeliges Erbamt des [[Erzstift Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]]. |
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| | ==Name== | | ==Name== |
| − | ''Ferg'' war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre. | + | ''Ferg'' oder "Ferge" nannte sich in alter Zeit der Führer eines Schiffes, eines Floßes oder einer Fähre. |
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| | ==Arten== | | ==Arten== |
| − | Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen | + | Im Salzburgischen wurde im Mittelalter ab dem 10. Jahrhundert zuerst unterschieden zwischen |
| | * den ''Aus''fergen, die auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und | | * den ''Aus''fergen, die auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und |
| − | * den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach [[Passau]] in den Tümpfel schifften. | + | * den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach [[Passau]] in den "Tümpfel" (Mündung des Inns in die Donau) schifften. Auch die Bootsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" nannten sich Naufergen. |
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| − | ==Erbausfergenamt== | + | ==Erbausfergen und Schiffsherren== |
| | ===Entstehung=== | | ===Entstehung=== |
| − | Die Ausfuhr des Halleiner [[Salz]]es zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen. | + | Die Ausfuhr des Halleiner [[Salz]]es zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich aalzburgischen Schiffen erfolgen. |
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| − | Dieses Recht machten sich die Bürger der Stadt [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts. | + | Dieses Recht machten sich die schon früh Bürger der Stadt [[Laufen]] zu Nutzen, und man unterschied schon im [[10. Jahrhundert]] zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffherren eibneerseits und die bürgerlichen Ausfergen anderseits; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie von Hallein nach Laufen. |
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| − | Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Uladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. | + | Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Wladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. |
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| | Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]] ([[1338]] – [[1343]]), [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] ([[1365]] – [[1396]]) und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte. | | Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]] ([[1338]] – [[1343]]), [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] ([[1365]] – [[1396]]) und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]] – [[1403]]) nach und nach die Schiffherrenrechte. |
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| − | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. | + | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute (Fergen) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. |
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| − | Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]]. Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. | + | Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]]. Später folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt scheinen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches dann mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. |
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| − | ===Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter=== | + | ===Die vier Erbausfergengeschlechter=== |
| | Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Ritterstand|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: | | Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Ritterstand|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: |
| | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] | | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] |
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| | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. | | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. |
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| − | Die vier Erbausfergen bildeten innerhalb des [[Salzburger Adel|Salzburger Landadel]]s eine besondere Klasse, die im Rang den Inhabern der [[Salzburger Erbämter|Erbämter]] nachstanden, den übrigen Rittergeschlechtern aber vorangingen. | + | Die vier Erbausfergen besaßen innerhalb des [[Salzburger Adel|Salzburger Landadel]]s eine besondere Stellung, sie standen im Rang den Inhabern der [[Salzburger Erbämter|Erbämter]] nach, gingen den übrigen Rittergeschlechtern aber voran. |
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| | ==Erbnaufergen== | | ==Erbnaufergen== |
| − | Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern ''Standel'' und ''Edelmann'' bestellt. | + | Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Die Naufergen waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern ''Standel'' und ''Edelmann'' bestellt. |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |