Am [[17. November]] [[1493]] und noch einmal am [[7. Jänner]] [[1494]] wurde Heinrich Kramer von der Ordensführung der Dominikaner bei Androhung der Exkommunikation die Tätigkeit als Lehrer und Prediger in der Diözese Salzburg untersagt und eine Verweisung aus dem Diözesangebiet ausgesprochen. Der Erzbischof von Salzburg setzte sich jedoch beim Ordensgeneral für Kramer ein, was zur Folge hatte, dass Kramer noch bis August [[1495]] in Salzburg bleiben konnte. | Am [[17. November]] [[1493]] und noch einmal am [[7. Jänner]] [[1494]] wurde Heinrich Kramer von der Ordensführung der Dominikaner bei Androhung der Exkommunikation die Tätigkeit als Lehrer und Prediger in der Diözese Salzburg untersagt und eine Verweisung aus dem Diözesangebiet ausgesprochen. Der Erzbischof von Salzburg setzte sich jedoch beim Ordensgeneral für Kramer ein, was zur Folge hatte, dass Kramer noch bis August [[1495]] in Salzburg bleiben konnte. |