Erbausfergenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt.
 
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt.
 
  
 
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]].  Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging.  [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540)  fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.
 
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]].  Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging.  [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540)  fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.

Version vom 28. Februar 2014, 16:57 Uhr

Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Erzstiftes Salzburg.

Name

Ferg war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.

Arten

Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen

  • den Ausfergen, die auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen brachten, und
  • den Naufergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach Passau in den Tümpfel schifften.

Erbausfergenamt

Entstehung

Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen.

Dieses Recht machten sich die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts.

Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof Uladislaus im Jahr 1267 auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.

Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich (13381343), Pilgrim II. (13651396) und Gregor (13961403) nach und nach die Schiffherrenrechte.

Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.

Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold. Danach folgten die Perner, Haslinger, Perger von Emslieb, Dückher von Haslau, Auer zu Winkl etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, Kammerlohr, Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der Säkularisation des Erzstiftes zu Ende ging. Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.

Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter

Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:

Die vier Erbausfergen bildeten innerhalb des Salzburger Landadels eine besondere Klasse, die im Rang den Inhabern der Erbämter nachstanden, den übrigen Rittergeschlechtern aber vorangingen.

Erbnaufergen

Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.

Siehe auch

Siehe auch: den Artikel "Salzachschifffahrt".

Literatur

Quellen

  • Schmeller, J(ohann) Andreas: Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil, J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
  • Hübner, Lorenz: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
  • Melchinger, Johann W.: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Baiern, Zweiter Band, Ulm 1796. Sp. 155 bis 158.
  • Zezi, Johann Bernard: Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801, S. 53.
  • Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Sonderdruck aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970