Erbausfergenamt: Unterschied zwischen den Versionen
K (ergänzt) |
K |
||
| Zeile 20: | Zeile 20: | ||
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. | ||
| − | |||
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]]. Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. | Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]]. Danach folgten die [[Perner]], Haslinger, [[Perger von Emslieb]], [[Dückher von Haßlau|Dückher von Haslau]], [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer zu Winkl]] etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, [[Camerlohr von Weiching|Kammerlohr]], Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der [[Säkularisation]] des [[Erzstift Salzburg|Erzstift]]es zu Ende ging. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. | ||
Version vom 28. Februar 2014, 16:57 Uhr
Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Erzstiftes Salzburg.
Name
Ferg war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.
Arten
Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen
- den Ausfergen, die auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen brachten, und
- den Naufergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis nach Passau in den Tümpfel schifften.
Erbausfergenamt
Entstehung
Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit erzstiftisch salzburgischen Schiffen erfolgen.
Dieses Recht machten sich die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Bürger, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich Schiffherren und Ausfergen; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie stromabwärts.
Die Zahl der Schiffherren beschränkte Erzbischof Uladislaus im Jahr 1267 auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Erbherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.
Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich (1338 – 1343), Pilgrim II. (1365 – 1396) und Gregor (1396 – 1403) nach und nach die Schiffherrenrechte.
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber somit gleichsam Schiffherren waren, die die Arbeit durch andere Schiffleute verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich die Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold. Danach folgten die Perner, Haslinger, Perger von Emslieb, Dückher von Haslau, Auer zu Winkl etc.). Zuletzt schienen nur noch vier Namen (Guetrath, Kammerlohr, Dückher und Auer) als die Inhaber des Erbaufergenamtes auf, welches mit der Säkularisation des Erzstiftes zu Ende ging. Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 bis 1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.
Die vier Lehen und Erbausfergengeschlechter
Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:
- Das Gutratersche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren Gutrath von Altengutrath und Puchstein
- Das Pödlsche Lehen ging auf Sebastian Höflinger, Marx von Gülß, die Perger von Emslieb und schließlich die Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl über.
- Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof Johann Jakob Khuen von Belasi seinen Kanzler Sebastian Höflinger zum Erbausfergen.
- Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein Marx von Gülß.
- Nach dessen Tode belehnte im Jahr 1618 Erzbischof Markus Sittikus von Hohenems den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger zu Wartenfels Thomas Perger von Emslieb.
- Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Erzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1694 das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl.
- Als Aegyd Perner als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof Guidobald Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1655 das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz Cammerlohr von Weiching, in dessen Geschlecht es verblieb.
- Das Goldsche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof Franz Anton Fürst Harrach im Jahre 1713 den Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg, die es bis 1806 innehatten.
Die vier Erbausfergen bildeten innerhalb des Salzburger Landadels eine besondere Klasse, die im Rang den Inhabern der Erbämter nachstanden, den übrigen Rittergeschlechtern aber vorangingen.
Erbnaufergen
Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.
Siehe auch
Siehe auch: den Artikel "Salzachschifffahrt".
Literatur
- Koller, Fritz: Die Ausfergenurkunde des Jahres 1531. Ein Beitrag zum Ausfergenjubiläum, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 118, 1978, S. 69-88
Quellen
- Schmeller, J(ohann) Andreas: Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil, J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
- Hübner, Lorenz: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
- Melchinger, Johann W.: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Baiern, Zweiter Band, Ulm 1796. Sp. 155 bis 158.
- Zezi, Johann Bernard: Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801, S. 53.
- Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Sonderdruck aus: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970