* der einfache Adelsstand (ohne oder mit dem Ehrenwort „Edler von“)
* der einfache Adelsstand (ohne oder mit dem Ehrenwort „Edler von“)
* der Ritterstand (mit dem Titel „Ritter von“)
* der Ritterstand (mit dem Titel „Ritter von“)
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* der Freiherrnstand
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* der Freiherrnstand (entspricht dem Titel "Baron")
* der Grafenstand
* der Grafenstand
* der Fürstenstand
* der Fürstenstand
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Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie „von …“ und „zu …“ zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (zB [[Mayr-Melnhof]])<ref>Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; zB repräsentiert der Bindestrich in [[Thun-Hohenstein]] ein „und“.</ref> gestattet.
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Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie „von …“ und „zu …“ zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (zB [[Mayr-Melnhof]])<ref>Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; zB repräsentiert der Bindestrich in [[Thun-Hohenstein]] ein „und“.</reentspricht dem Titel