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== Rügegerichte ==
== Rügegerichte ==
''Die Rügegerichte, die sich in unserem Volke noch hie und da erhalten haben, sind angeblich Ueberreste der von [[Karl der Große|Karl d. Gr.]] eingeführten Rüge- oder Sühngerichte, die die Wandlungen des Rechtslebens überdauert haben. Sie behandeln Vergehen, die das ordentliche Gericht nicht ahndet, wie z. B. Geiz, wucherisches Gehaben, Unmoral und häusliche Zwietracht. Als bekanntesten ist das im bayerischen Oberland zwischen Mangfall, Inn und Isar gebräuchlich gewesene Haberfeldtreiben, das insoferne auch auf Salzburg Bezug hat, als es im Namen Kaiser Karls geschieht und am Schlüsse des Treibens der "Habetermeister" die Teilnehmer auffordert, wieder in den [[Untersberg]] zu ziehen.<ref>siehe [[Die Wilde Jagd vom Untersberg]]</ref> Hauptsächlich richtete er sich anfänglich nur gegen Feldfrevler, dann aber auch allgemein gegen jene, wo das Recht versagte. Die Organisation, die in zwölf Haberbezirken bestand, an deren Spitze ein Haberermeister stand, war so geheim, daß einer vom andern nichts wußte und auch niemals ein Verrat vorkam. Ursprünglich durften sich nur hausgesessene Leute beteiligen, die sich von jeder Sachbeschädigung fernehielten; kam eine solche vor, so wurde der Schaden alsbald von unsichtbarer Hand wieder gutgemacht. In der Regel machten das Treiben Leute aus einer anderen Gemeinde.
''Die Rügegerichte, die sich in unserem Volke noch hie und da erhalten haben, sind angeblich Ueberreste der von [[Karl der Große|Karl d. Gr.]] eingeführten Rüge- oder Sühngerichte, die die Wandlungen des Rechtslebens überdauert haben. Sie behandeln Vergehen, die das ordentliche Gericht nicht ahndet, wie z. B. Geiz, wucherisches Gehaben, Unmoral und häusliche Zwietracht. Als bekanntesten ist das im bayerischen Oberland zwischen Mangfall, Inn und Isar gebräuchlich gewesene Haberfeldtreiben, das insoferne auch auf Salzburg Bezug hat, als es im Namen Kaiser Karls geschieht und am Schlusse des Treibens der "Habetermeister" die Teilnehmer auffordert, wieder in den [[Untersberg]] zu ziehen.<ref>siehe [[Die Wilde Jagd vom Untersberg]]</ref> Hauptsächlich richtete er sich anfänglich nur gegen Feldfrevler, dann aber auch allgemein gegen jene, wo das Recht versagte. Die Organisation, die in zwölf Haberbezirken bestand, an deren Spitze ein Haberermeister stand, war so geheim, daß einer vom andern nichts wußte und auch niemals ein Verrat vorkam. Ursprünglich durften sich nur hausgesessene Leute beteiligen, die sich von jeder Sachbeschädigung fernehielten; kam eine solche vor, so wurde der Schaden alsbald von unsichtbarer Hand wieder gutgemacht. In der Regel machten das Treiben Leute aus einer anderen Gemeinde.


''Ungefähr 100–200 vermummte oder geschwärzte Gestalten zogen in einer finsteren Herbstnacht vor das Haus des Missetäters, riefen ihn unter ohrenbetäubendem Lärm zum Fenster, wo ihm unter bestimmten Formalitäten punktweise sein Sündenregister vorgehalten wurde. Nach jedem Punkte folgte die Frage an die Anwesenden, obs wahr sei, und nach der Bejahung wieder der übliche Lärm. Das ganze Standgericht dauerte ungefähr eine Viertelstunde.
''Ungefähr 100–200 vermummte oder geschwärzte Gestalten zogen in einer finsteren Herbstnacht vor das Haus des Missetäters, riefen ihn unter ohrenbetäubendem Lärm zum Fenster, wo ihm unter bestimmten Formalitäten punktweise sein Sündenregister vorgehalten wurde. Nach jedem Punkte folgte die Frage an die Anwesenden, obs wahr sei, und nach der Bejahung wieder der übliche Lärm. Das ganze Standgericht dauerte ungefähr eine Viertelstunde.
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== Einzelnachweis ==
== Einzelnachweis ==
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[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
 
 
[[Kategorie:Kultur]]
[[Kategorie:Kultur]]
[[Kategorie:Volkskultur]]
[[Kategorie:Volkskultur]]