| Zeile 1: |
Zeile 1: |
| − | {{stub}}
| + | Die '''Tricklfallhöhle''' ist eine besonders geschützte Höhle im [[Tennengebirge]] in der Nord-Breitsteinnordwand. |
| − | Die '''Tricklfallhöhle''' ist eine besonders geschützte Höhle im [[Tennengebirge]] in der Nord-Breitsteinnordwand. Man erreicht sie von [[Abtenau]] aus vorbei am [[Tricklfall]]. Die Form des Höhleneinganges und der anschließende Graben lässt vermuten, dass sich hier ursprünglich der Quelltopf des Tricklbaches befand, bis sich dieser selbst in dem von ihm eingeschnittenen Graben eine tieferliegende Quellöffnung schuf und die Höhle daher trocken fiel. Darauf lässt auch folgender Beitrag schließen: | |
| | | | |
| − | Auszug aus einem Dokument des Verbandes
| + | == Erreichbarkeit == |
| − | österreichischer Höhlenforscher von 1967:
| + | Man erreicht sie von [[Abtenau]] aus vorbei am [[Tricklfall]]. Die Form des Höhleneinganges und der anschließende Graben lässt vermuten, dass sich hier ursprünglich der Quelltopf des [[Tricklbach]]es befand, bis sich dieser selbst in dem von ihm eingeschnittenen Graben eine tieferliegende Quellöffnung schuf und die Höhle daher trocken fiel. Darauf lässt auch folgender Beitrag schließen: |
| | | | |
| − | Diese an eine Verwerfung geknüpfte [[Karsthöhle]] mit insgesamt 430 Meter erforschter Länge liegt in der Katastralgemeinde Unterberg, Marktgemeinde [[Abtenau]]. Das Grundstück ist Eigentum der Republik Österreich (österreichische Bundesforste). Das Vorhandensein geräumiger Gangstrecken, deren Wände weitgehend von einheitlichen [[Harnischflächen]] („Plattenwand") gebildet werden, gibt der Höhle ihr besonderes Gepräge. Die naturwissenschaftliche Bedeutung der Tricklfallhöhle ergibt sich aus ihrer Situation im Netz der unterirdischen Abflusswege des Niederschlagswassers am Nordfuß des [[Tennengebirges]]. Die befahrbaren Höhlenteile liegen über der Zone der fallweise überfluteten Karsthohlräume, während einzelne Strecken in die ständig wassererfüllten Abschnitte des Karstwasserkörpers hinabreichen. Die Höhle bietet somit Einblicke in die Gesetzmäßigkeiten der Karstentwässerung eines hochalpinen Gebirgsstockes. Die unveränderte Erhaltung der Höhle und der Abflussverhältnisse ist insbesondere deshalb wichtig, weil eine moderne karst- und höhlenkundliche Detailbearbeitung noch fehlt. 1967 hat das Bundesdenkmalamt auch die Umgebung des Einganges in die Tricklfallhöhle mit dem Quellaustritt des [[Tricklbaches]] und dem [[Tricklfall]] zum Naturdenkmal im Sinne des Naturhöhlengesetzes erklärt. Das genau umgrenzte Gebiet umfasst den Quellkessel, den anschließenden Bachlauf mit der Schlucht zwischen dem Eingang in die Tricklfallhöhle und den Quellaustritten. Die Quellaustritte des [[Tricklbaches]] und der [[Tricklfall]] stehen mit der Tricklfallhöhle in ursächlichem Zusammenhang. | + | == Auszug aus einem Dokument des Verbandes österreichischer Höhlenforscher von 1967 == |
| | + | Diese an eine Verwerfung geknüpfte [[Karsthöhle]] mit insgesamt 430 Meter erforschter Länge liegt in der [[Katastralgemeinden im Tennengau|Katastralgemeinde]] [[Unterberg (Abtenau)|Unterberg]], Marktgemeinde Abtenau. Das Grundstück ist Eigentum der Republik Österreich (österreichische Bundesforste). Das Vorhandensein geräumiger Gangstrecken, deren Wände weitgehend von einheitlichen [[Harnischflächen]] („Plattenwand") gebildet werden, gibt der Höhle ihr besonderes Gepräge. Die naturwissenschaftliche Bedeutung der Tricklfallhöhle ergibt sich aus ihrer Situation im Netz der unterirdischen Abflusswege des Niederschlagswassers am Nordfuß des Tennengebirges. Die befahrbaren Höhlenteile liegen über der Zone der fallweise überfluteten Karsthohlräume, während einzelne Strecken in die ständig wassererfüllten Abschnitte des Karstwasserkörpers hinabreichen. Die Höhle bietet somit Einblicke in die Gesetzmäßigkeiten der Karstentwässerung eines hochalpinen Gebirgsstockes. Die unveränderte Erhaltung der Höhle und der Abflussverhältnisse ist insbesondere deshalb wichtig, weil eine moderne karst- und höhlenkundliche Detailbearbeitung noch fehlt. [[1967]] hat das Bundesdenkmalamt auch die Umgebung des Einganges in die Tricklfallhöhle mit dem Quellaustritt des Tricklbaches und dem Tricklfall zum Naturdenkmal im Sinne des Naturhöhlengesetzes erklärt. Das genau umgrenzte Gebiet umfasst den Quellkessel, den anschließenden Bachlauf mit der Schlucht zwischen dem Eingang in die Tricklfallhöhle und den Quellaustritten. Die Quellaustritte des Tricklbaches und der Tricklfall stehen mit der Tricklfallhöhle in ursächlichem Zusammenhang. |
| | | | |
| | + | == Quellen == |
| | + | * [http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/Hoehle_019_0025-0029.pdf www.landesmuseum.at], PDF 1967 |
| | | | |
| | | | |