Am 23. Jänner 1769 wurde er zum "Landschaftsphysicus supernumerarius und Geburtshelfer" (überzähliger Landschaftsphysiker, wahrscheinlich ohne Gehalt) ernannt, zugleich war er zuständig für die Ausbildung der Hebammen. Er hatte das Recht der freien Praxis. | Am 23. Jänner 1769 wurde er zum "Landschaftsphysicus supernumerarius und Geburtshelfer" (überzähliger Landschaftsphysiker, wahrscheinlich ohne Gehalt) ernannt, zugleich war er zuständig für die Ausbildung der Hebammen. Er hatte das Recht der freien Praxis. |