Betteln: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichtlicher Rückblick in Salzburg ==
== Geschichtlicher Rückblick in Salzburg ==
=== Mittelalter ===
=== Mittelalter ===
Almosen zu geben wurde als Ausgleich für die ungerechte Verteilung von Privateigentum angesehen und in weiterer Folge zum allgemeinen Gebot erhoben. So legte die von [[Karl der Große|Karl dem Großen]] einberufene [[Salzburger Provinzialsynode|Synode von Salzburg]] fest, dass alle guten Christen nach besten Kräften viermal im Jahr Almosen zu geben haben.
Almosen zu geben wurde als Ausgleich für die ungerechte Verteilung von Privateigentum angesehen und in weiterer Folge zum allgemeinen Gebot erhoben. So legte die von [[Karl dem Großen]] einberufene [[Salzburger Provinzialsynode|Synode von Salzburg]] fest, dass alle guten Christen nach besten Kräften viermal im Jahr Almosen zu geben haben.


Diese Entscheidung, private Spenden als Christenpflicht anzusehen, trug entscheidend dazu bei, dass das Almosen, gegenüber anderen Formen der Armenfürsorge an Bedeutung gewann. Der Anspruch auf Hilfe wurde im [[Mittelalter]] also allgemein anerkannt und das Betteln galt weder als Schande noch unterlag es in irgendeiner Form der Ächtung. Bettelverbote waren der mittelalterlichen Gesellschaft fremd, und auch mit den späteren Vorwürfen der Untüchtigkeit, des Müßiggangs oder der Arbeitsscheu waren die Bettler in jener Zeit nicht konfrontiert.<ref>Müller, Oliver: ''Vom Almosen zum Spendenmarkt; Sozialethische Aspekte christlicher Spendenkultur'', Freiburg im Breisgau, Lambertus-Verlag, 2005, S.&nbsp;117&nbsp;ff. zitiert nach [[Anton Waltl|Waltl, Anton]]: ''Bettelverbote in Österreich'', 2011, Diplomarbeit [[Universität Salzburg]], S.&nbsp;39-40.</ref>
Diese Entscheidung, private Spenden als Christenpflicht anzusehen, trug entscheidend dazu bei, dass das Almosen, gegenüber anderen Formen der Armenfürsorge an Bedeutung gewann. Der Anspruch auf Hilfe wurde im [[Mittelalter]] also allgemein anerkannt und das Betteln galt weder als Schande noch unterlag es in irgendeiner Form der Ächtung. Bettelverbote waren der mittelalterlichen Gesellschaft fremd, und auch mit den späteren Vorwürfen der Untüchtigkeit, des Müßiggangs oder der Arbeitsscheu waren die Bettler in jener Zeit nicht konfrontiert.<ref>Müller, Oliver: ''Vom Almosen zum Spendenmarkt; Sozialethische Aspekte christlicher Spendenkultur'', Freiburg im Breisgau, Lambertus-Verlag, 2005, S.&nbsp;117&nbsp;ff. zitiert nach [[Anton Waltl|Waltl, Anton]]: ''Bettelverbote in Österreich'', 2011, Diplomarbeit [[Universität Salzburg]], S.&nbsp;39-40.</ref>
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Im [[Bundesland Salzburg]] geht die Namensgebung der [[Pongau]]er Gemeinde [[St. Martin am Tennengebirge]] auf den hl. Martin zurück, der seinen Mantel mit einem Bettler teilt. In der  [[Filialkirche zum heiligen Martin in Pfongau]] in der [[Flachgau]]er Stadt [[Neumarkt am Wallersee]]  schuf [[Johann Scheidl]] eindrucksvoll diese Bettlerszene.
Im [[Bundesland Salzburg]] geht die Namensgebung der [[Pongau]]er Gemeinde [[St. Martin am Tennengebirge]] auf den hl. Martin zurück, der seinen Mantel mit einem Bettler teilt. In der  [[Filialkirche zum heiligen Martin in Pfongau]] in der [[Flachgau]]er Stadt [[Neumarkt am Wallersee]]  schuf [[Johann Scheidl]] eindrucksvoll diese Bettlerszene.


Ab dem [[Mittelalter]] waren Bettler in [[Hexenprozess]]es oft Anklagte. So finden sich u.a. Berichte über Bettler, die im Zusammenhang mit Zauberei gefoltert wurden, in den Geschichtsbüchern des [[Lungau]]er [[Schloss Moosham|Schlosses Moosham]]. Auch in den der [[Pest]] waren Bettler oft Leidtragende, wurden sie doch manchmal nicht mehr in Dörfer und Städte gelassen.
Ab dem [[Mittelalter]] waren Bettler in [[Hexenprozess]]es oft Anklagte. So finden sich u. a. Berichte über Bettler, die im Zusammenhang mit Zauberei gefoltert wurden, in den Geschichtsbüchern des [[Lungau]]er [[Schloss Moosham|Schlosses Moosham]]. Auch in den der [[Pest]] waren Bettler oft Leidtragende, wurden sie doch manchmal nicht mehr in Dörfer und Städte gelassen.


Wer früher in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das [[Heimatrecht]] ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die [[Einliegerwesen|Einlage]]. Wer kein [[Heimatrecht]] erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem [[Dienstboten]] vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.
Wer früher in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das [[Heimatrecht]] ([[1820]] – [[1938]], einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die [[Einliegerwesen|Einlage]]. Wer kein [[Heimatrecht]] erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem [[Dienstboten]] vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.
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=== Beispiele und Vorkommnisse im 20. und 21. Jahrhundert ===
=== Beispiele und Vorkommnisse im 20. und 21. Jahrhundert ===
Durch das Ende der [[Bürmooser Glasindustrie]] um 1931 begann eine schwere Zeit für die [[Flachgau]]er Gemeinde [[Bürmoos]]. Viele Familien mit bis zu zehn Kindern waren ohne Einkommen. Manche bekamen Arbeit beim Bau der [[Großglockner Hochalpenstraße]]. Andere zogen nach Niederösterreich, nach Brunn am Gebirge, weil es dort noch eine intakte Glashütte gab. Das Sozialsystem war damals noch dürftig, 20 Wochen Arbeitslosengeld gab es, danach galt man als "ausgesteuert". So sollen die Bürmooser verschrien gewesen sein, "''weil sie zu den Bauern bis ins [[Innviertel]] betteln gegangen sind. Viele haben durch Beeren- und Schwammerlbrocken überlebt''", erzählt Alexander Schwarz, der sich selbst zunächst als Bau- und Ziegeleiarbeiter durchschlug, bis er schließlich nach dem Krieg als Schaffner bei der [[Salzburger Lokalbahn]] eine berufliche Heimat fand.<ref>Quelle Salzburgwiki-Beitrag  [[Bürmooser Glasindustrie]].</ref>
Durch das Ende der [[Bürmooser Glasindustrie]] um 1931 begann eine schwere Zeit für die [[Flachgau]]er Gemeinde [[Bürmoos]]. Viele Familien mit bis zu zehn Kindern waren ohne Einkommen. Manche bekamen Arbeit beim Bau der [[Großglockner Hochalpenstraße]]. Andere zogen nach Niederösterreich, nach Brunn am Gebirge, weil es dort noch eine intakte Glashütte gab. Das Sozialsystem war damals noch dürftig, 20 Wochen Arbeitslosengeld gab es, danach galt man als "ausgesteuert". So sollen die Bürmooser verschrien gewesen sein, "''weil sie zu den Bauern bis ins [[Innviertel]] betteln gegangen sind. Viele haben durch Beeren- und Schwammerlbrocken überlebt''", erzählt Alexander Schwarz, der sich selbst zunächst als Bau- und Ziegeleiarbeiter durchschlug, bis er schließlich nach dem Krieg als Schaffner bei der [[Salzburger Lokalbahn]] eine berufliche Heimat fand.<ref>Quelle SALZBURGWIKI-Beitrag  [[Bürmooser Glasindustrie]].</ref>


Ein in Salzburg seit [[1979]] bestandenes Bettelverbot wurde mit Erkenntnis vom [[11. Juli]] [[2012]] vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Grund dafür war die Beschwerde eines slowakischen Staatsbürgers im Oktober 2010. Das Höchstgericht stimmte zu, dass das [[Salzburger Bettelverbot]] gegen den Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, da es verhindere, dass ''jedermann ausnahmslos an öffentlichen Orten andere Menschen auf seine individuelle Notlage aufmerksam machen'' könne (Freiheit der Meinungsäußerung). Das Verbot von "aggressivem Betteln" ist verfassungskonform, nicht jedoch das von "stillem" Betteln, sagt der VfGH. Der VfGH räumte keine Frist zur Reparatur des Gesetzes ein.
Ein in Salzburg seit [[1979]] bestandenes Bettelverbot wurde mit Erkenntnis vom [[11. Juli]] [[2012]] vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Grund dafür war die Beschwerde eines slowakischen Staatsbürgers im Oktober 2010. Das Höchstgericht stimmte zu, dass das [[Salzburger Bettelverbot]] gegen den Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße, da es verhindere, dass ''jedermann ausnahmslos an öffentlichen Orten andere Menschen auf seine individuelle Notlage aufmerksam machen'' könne (Freiheit der Meinungsäußerung). Das Verbot von "aggressivem Betteln" ist verfassungskonform, nicht jedoch das von "stillem" Betteln, sagt der VfGH. Der VfGH räumte keine Frist zur Reparatur des Gesetzes ein.
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: Armut  
: Armut  
:: staatliche Unterstützung reicht nicht zum Leben, z. B. in Bulgarien, [[Rumänien]] besonders niedrig:  
:: staatliche Unterstützung reicht nicht zum Leben, z. B. in [[Bulgarien]], [[Rumänien]] besonders niedrig:  


: Arbeitslosigkeit
: Arbeitslosigkeit