Franz de Paula Elixhauser: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Übergabevertrag Elixhauser 10. Oktober 1791 1.JPG|thumb|Übergabevertrag Elixhauser, Seite 1.]]
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''Uebergabs Vertrag. Zu vernehmen seye hiemit der Uebergabs-Vertrag, welcher zwischen Herrn Johann Ambros Elixhauser, bürgerlicher sogenannter Stieglbräu und Innhaber der Höllbräu Behausung allhier, als Uebergebend an einem, und deßen volljährigen Herrn Sohn Franz Elixhauser als Uebernehmere mit Einverständniß und Beyziehung der unterzeichneten Herrn Vormünder am andern Theile in Anhoffung gnädig Obrigkeitlicher Ratifikation und Erlangung des Grundherrlichen Consenses in Güte abgerecht, und geschlossen worden ist.'' [von anderer Handschrift eingefügt:] ''Salzburg im Stadtrathe Kommission den 31 octobr 1791 ratifizirt / 1 ts Es hat zwar Herr Uebergeber die Höllbräu-Behausung und Zugehörde laut Kommissions-Protokoll vom 11 ten Hornung 1788 um 25000 fl:'' [Gulden] ''erkaufet, seitdem aber durch Bau- und Reparierungen, dann Anschaffung nöthiger Fahrnisse bey 5000 fl: in dieses Anwesen verwendet, nebstdem, daß er über den Inventarial-Schätzungs-Betrag noch eine Quantität Gelds nachzahlen mußte. // Ueberdas hat übergebender Vater dieße Höllbräustatt die 4 harten Jahre her, wo die Gersten in hochen Preisen, und ihr schwere Akzis zu bestreiten war, und ohne daß weder bey dieser noch der eigenen Stieglbraustatt bey beide weitschichtigen Gewerben sich eine Haußfrau befand, besessen: der Sohn / Franz betrieb das Höllbräu-Gewerb auf Risiko des Vaters, und so gingen auch die Schäden, die jedem Anfänger zuzustoßen pflegen, und wodurch er klüger werden muß, auf väterliche Kosten.<ref>Vgl. [[Erich Marx|Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: [[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 78. Dort auch weitere Hinweise.</ref> // Er will aber von allen diesen Beträgen seinen übernehmenden Sohn aus väterlicher Liebe Nichts aufrechnen, da ihm einerseits dieser durch getreue und tadellose Führung des Gewerbes seither vollständige Zufriedenheit geleistet, und andererseits er als Vater hiedurch hoffet, daß der übernehmende Sohn diese väterliche Güte mit Dankbarkeit, und kindlicher Ehrerbietung, und gebührender Hochschätzung erkennen wird; um so mehr, als er bey diesem Zutrauen und Gewerbs-Ueberlassung nur allein zur Absicht hatte, an den Sohn einen häußlichen Menschen / zu bilden, und der Stadt einen guten rechtschaffenen Bürger zu stellen. // ''
''Uebergabs Vertrag. Zu vernehmen seye hiemit der Uebergabs-Vertrag, welcher zwischen Herrn Johann Ambros Elixhauser, bürgerlicher sogenannter Stieglbräu und Innhaber der Höllbräu Behausung allhier, als Uebergebend an einem, und deßen volljährigen Herrn Sohn Franz Elixhauser als Uebernehmere mit Einverständniß und Beyziehung der unterzeichneten Herrn Vormünder am andern Theile in Anhoffung gnädig Obrigkeitlicher Ratifikation und Erlangung des Grundherrlichen Consenses in Güte abgerecht, und geschlossen worden ist.'' [von anderer Handschrift eingefügt:] ''Salzburg im Stadtrathe Kommission den 31 octobr 1791 ratifizirt / 1 ts Es hat zwar Herr Uebergeber die Höllbräu-Behausung und Zugehörde laut Kommissions-Protokoll vom 11 ten Hornung 1788 um 25000 fl:'' [Gulden] ''erkaufet, seitdem aber durch Bau- und Reparierungen, dann Anschaffung nöthiger Fahrnisse bey 5000 fl: in dieses Anwesen verwendet, nebstdem, daß er über den Inventarial-Schätzungs-Betrag noch eine Quantität Gelds nachzahlen mußte. // Ueberdas hat übergebender Vater dieße Höllbräustatt die 4 harten Jahre her, wo die Gersten in hochen Preisen, und ihr schwere Akzis zu bestreiten war, und ohne daß weder bey dieser noch der eigenen Stieglbraustatt bey beide weitschichtigen Gewerben sich eine Haußfrau befand, besessen: der Sohn / Franz betrieb das Höllbräu-Gewerb auf Risiko des Vaters, und so gingen auch die Schäden, die jedem Anfänger zuzustoßen pflegen, und wodurch er klüger werden muß, auf väterliche Kosten.<ref>Vgl. [[Erich Marx|Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: ''[[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 78. Dort auch weitere Hinweise.</ref> // Er will aber von allen diesen Beträgen seinen übernehmenden Sohn aus väterlicher Liebe Nichts aufrechnen, da ihm einerseits dieser durch getreue und tadellose Führung des Gewerbes seither vollständige Zufriedenheit geleistet, und andererseits er als Vater hiedurch hoffet, daß der übernehmende Sohn diese väterliche Güte mit Dankbarkeit, und kindlicher Ehrerbietung, und gebührender Hochschätzung erkennen wird; um so mehr, als er bey diesem Zutrauen und Gewerbs-Ueberlassung nur allein zur Absicht hatte, an den Sohn einen häußlichen Menschen / zu bilden, und der Stadt einen guten rechtschaffenen Bürger zu stellen. // ''


[[Datei:Übergabevertrag Elixhauser 10. Oktober 1791 2.JPG|thumb|Übergabevertrag Elixhauser, Seite 2.]]
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[[Datei:Ehevertrag Elixhauser Hofmann 16. Jänner 1792 3.JPG|thumb|Ehevertrag Elixhauser Hofmann, Seite 3.]]
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''Neuntens ergeben sollte, daß hl: Hochzeiter vor seiner Jungfrau Hochzeiterin ohne ru[c]klassend gesegneten Eheleibserben in die Ewigkeit abgehen würde, so ist beschlossen worden, daß der hinterlassenen Frau Wittib die Höllbräuerbehausung samt all anderen ganzen Vermögen eigen Verbleiben solle<ref>Dieser Passus führte nach dem frühen Tod von Franz Elixhauser am 3. April 1793, zwei Monate nach der Hochzeit, verständlicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Witwe gewann. Vgl. [[Erich Marx| Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: [[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 86: "Die Geschwister Franz Elixhausers versuchten vergeblich der Witwe das »Höllbräu«-Erbe streitig zu machen." und S. 183: "Erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Geschwistern ihres verstorbenen Mannes konnte sie das Erbe 1794 antreten."</ref>, mit der Verbündlichkeit, daß Sie gehalten seye, denen nächsten Anverwandten ihres verstorbenen Eheherrn, wenn von ihm kein ander Verordnung vorkommen wird, vier Tausend / Gulden hinaus zu bezahlen. // Zehentens und Schlußl:, was in diesen Ehepakten nicht ausdrücklich bedungen, und weiters angemerket worden ist, solle nach den gemeinen Rechten, dann des hohen Erzstiftes Salzburg ordnung und Statuten gemess gehalten und beobachtet werden. // Threulich und ohne gefährde; denen zu wahrer Urkund sind die Ehepakten in zwey von Wort zu Wort durchaus gleichlautenden Exemplarien beschrieben, und von beiden Brautpersonen sowohl, als denen hierzu erbettenen Hhl: Beyständern / und Gezeugen selbst eigenhändig unterschrieben, und mit ihren Beygedrukten Pöttschaften Bekräftiget word[en]. So geschehen zu Salzburg den Sechzehnden Monatstag Jänner im ein Tausend Siebenhundert zwey und neunzigsten NNN'' [Bögen als Lückenfüller] ''Jahr.''
''Neuntens ergeben sollte, daß hl: Hochzeiter vor seiner Jungfrau Hochzeiterin ohne ru[c]klassend gesegneten Eheleibserben in die Ewigkeit abgehen würde, so ist beschlossen worden, daß der hinterlassenen Frau Wittib die Höllbräuerbehausung samt all anderen ganzen Vermögen eigen Verbleiben solle<ref>Dieser Passus führte nach dem frühen Tod von Franz Elixhauser am 3. April 1793, zwei Monate nach der Hochzeit, verständlicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Witwe gewann. Vgl. [[Erich Marx| Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: ''[[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992, S. 86: "Die Geschwister Franz Elixhausers versuchten vergeblich der Witwe das »Höllbräu«-Erbe streitig zu machen." und S. 183: "Erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Geschwistern ihres verstorbenen Mannes konnte sie das Erbe 1794 antreten."</ref>, mit der Verbündlichkeit, daß Sie gehalten seye, denen nächsten Anverwandten ihres verstorbenen Eheherrn, wenn von ihm kein ander Verordnung vorkommen wird, vier Tausend / Gulden hinaus zu bezahlen. // Zehentens und Schlußl:, was in diesen Ehepakten nicht ausdrücklich bedungen, und weiters angemerket worden ist, solle nach den gemeinen Rechten, dann des hohen Erzstiftes Salzburg ordnung und Statuten gemess gehalten und beobachtet werden. // Threulich und ohne gefährde; denen zu wahrer Urkund sind die Ehepakten in zwey von Wort zu Wort durchaus gleichlautenden Exemplarien beschrieben, und von beiden Brautpersonen sowohl, als denen hierzu erbettenen Hhl: Beyständern / und Gezeugen selbst eigenhändig unterschrieben, und mit ihren Beygedrukten Pöttschaften Bekräftiget word[en]. So geschehen zu Salzburg den Sechzehnden Monatstag Jänner im ein Tausend Siebenhundert zwey und neunzigsten NNN'' [Bögen als Lückenfüller] ''Jahr.''


Salzburg 16. Jänner 1792 [sieben verschiedene, rote Lacksiegel und Unterschriften:] ''Franz Elixhauser als Hochzeiter'' // ''Franziska Hofmanin als Hochzeiterin'' // ''Joseph Virgil Popp''XX [?] // ''Anton Regenpurger bürgerl. Sailer Meister als Bey Stande'' // ''Rupert Egger Bürg[er]l Bier Brey als Zeug[e]'' // ''Johannes Stier''XX [Johann Stierzer?] ''Bürgerl beist[and] bökh [Bäcker?] als Zeug[e]'' // ''Jakob Hoffman als Vatter''<ref>Das ist der Großvater der [[Franziska Kobler]], Jakob Hofmann (* 1719 in der Stadt Salzburg: † 13. Jänner 1804 in der Stadt Salzburg), bürgerlicher Lederermeister.</ref>
Salzburg 16. Jänner 1792 [sieben verschiedene, rote Lacksiegel und Unterschriften:] ''Franz Elixhauser als Hochzeiter'' // ''Franziska Hofmanin als Hochzeiterin'' // ''Joseph Virgil Popp''XX [?] // ''Anton Regenpurger bürgerl. Sailer Meister als Bey Stande'' // ''Rupert Egger Bürg[er]l Bier Brey als Zeug[e]'' // ''Johannes Stier''XX [Johann Stierzer?] ''Bürgerl beist[and] bökh [Bäcker?] als Zeug[e]'' // ''Jakob Hoffman als Vatter''<ref>Das ist der Großvater der [[Franziska Kobler]], Jakob Hofmann (* 1719 in der Stadt Salzburg; † 13. Jänner 1804 in der Stadt Salzburg), bürgerlicher Lederermeister.</ref>
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== Quellen ==
== Quellen ==
* [[Erich Marx| Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: [[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992
* [[Erich Marx| Marx, Erich]]; [[Thomas Weidenholzer|Weidenholzer, Thomas]]: ''[[Das »Höllbräu« zu Salzburg. Geschichte eines Braugasthofes.]]'', [[Stadtgemeinde Salzburg]], 1992
* Aufstellung des Stammbaums bei 'Geneanet oholzapfel' ([https://de.geneanet.org/profil/oholzapfel de.geneanet.org])
* Aufstellung des Stammbaums bei 'Geneanet oholzapfel' ([https://de.geneanet.org/profil/oholzapfel de.geneanet.org])
* Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 und Ehevertrag vom 16. Jänner 1792 aus dem "Familienarchiv [[Otto Holzapfel]]"
* Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 und Ehevertrag vom 16. Jänner 1792 aus dem "Familienarchiv [[Otto Holzapfel]]"
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[[Kategorie:Wirtschaftstreibender]]
[[Kategorie:Wirtschaftstreibender]]
[[Kategorie:Unternehmer]]
[[Kategorie:Unternehmer]]
[[Kategorie:Unternehmer (Geschichte)]]
 
[[Kategorie:Handwerk]]
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[[Kategorie:Bier]]
[[Kategorie:Bier]]