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=== 3. Erste Gesamtsalzburger Bergordnung, 1477 ===
 
=== 3. Erste Gesamtsalzburger Bergordnung, 1477 ===
In dieser Bergordnung, die Elemente der Zeiringer,  St. Leonharder, Schladminger, Schwazer und Rattenberger Ordnungen enthält, sind erstmals sowohl die Interessen des Landesherrn als auch die der Gewerken und Arbeiter in einem umfassenden Gesetzescodex zusammengeordnet. Viele Details sind aus den "St. e. i." dem Sinn nach und oft auch wörtlich übernommen, wobei sich allerdings der Wortschatz als um eine weitere Stufe modernisiert erweist. Als typisches Beispiel dafür könnte man den Ersatz des älteren Wortes ''gruebmeister'' durch das bis heute gültige Wort ''[[gewerke]]'' anführen. Technische Sachthemen beziehen sich nicht nur auf die Vorgänge im eigentlichen Bergbau, sondern regeln auch durch weitgehende Detailbestimmungen die Holz- und Kohlearbeit. Besonders modern muten Bestimmungen zum Schutz von Leib und Leben der Arbeiter an, aber auch Bestimmungen bezüglich Entschädigungen in jenen Fällen, in denen agrarische Nutzflächen durch den Bergbaubetrieb Schaden litten.
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In dieser Bergordnung, die Elemente der Zeiringer,  St. Leonharder, Schladminger, [[Schwaz]]er und Rattenberger Ordnungen enthält, sind erstmals sowohl die Interessen des Landesherrn als auch die der Gewerken und Arbeiter in einem umfassenden Gesetzescodex zusammengeordnet. Viele Details sind aus den "St. e. i." dem Sinn nach und oft auch wörtlich übernommen, wobei sich allerdings der Wortschatz als um eine weitere Stufe modernisiert erweist. Als typisches Beispiel dafür könnte man den Ersatz des älteren Wortes ''gruebmeister'' durch das bis heute gültige Wort ''[[gewerke]]'' anführen. Technische Sachthemen beziehen sich nicht nur auf die Vorgänge im eigentlichen Bergbau, sondern regeln auch durch weitgehende Detailbestimmungen die Holz- und Kohlearbeit. Besonders modern muten Bestimmungen zum Schutz von Leib und Leben der Arbeiter an, aber auch Bestimmungen bezüglich Entschädigungen in jenen Fällen, in denen agrarische Nutzflächen durch den Bergbaubetrieb Schaden litten.
    
<small>Verfasserfrage. Obwohl nirgends expressis verbis erwähnt, kommt als spiritus rector dieser ersten wirklich umfassenden Bergordnung nur der Gasteiner Bergrichter und Wechsler Konrad Strochner (*  ca. 1440; † [[25. Februar]] [[1489]]) in Frage. Von allen zur damaligen Zeit tätigen Bergbeamten war er der einzige, der ein hohes Bildungsniveau besaß, immens reich war, dem Salzburger Landadel angehörte und zumindest in einem gewissen Nahverhältnis zum Landesherrn stand, und der zum anderen sogar schon in der zweiten Generation durch berufliche Tätigkeit dem Bergbau aufs engste verbunden war. Überlieferung. Original in Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1477 Juni 23. Zahlreiche hs.liche Kopien in verschiedenen Archiven.</small>
 
<small>Verfasserfrage. Obwohl nirgends expressis verbis erwähnt, kommt als spiritus rector dieser ersten wirklich umfassenden Bergordnung nur der Gasteiner Bergrichter und Wechsler Konrad Strochner (*  ca. 1440; † [[25. Februar]] [[1489]]) in Frage. Von allen zur damaligen Zeit tätigen Bergbeamten war er der einzige, der ein hohes Bildungsniveau besaß, immens reich war, dem Salzburger Landadel angehörte und zumindest in einem gewissen Nahverhältnis zum Landesherrn stand, und der zum anderen sogar schon in der zweiten Generation durch berufliche Tätigkeit dem Bergbau aufs engste verbunden war. Überlieferung. Original in Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1477 Juni 23. Zahlreiche hs.liche Kopien in verschiedenen Archiven.</small>