Geschützter Landschaftsteil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K (Textersetzung - „Porscheallee“ durch „Porscheallee“)
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Freisaal Schild Landschaftsschutz.jpg |thumb|Freisaal Schild Landschaftsschutzgebiet]]Ein '''{{PAGENAME}}''' ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.
+
Ein '''Geschützter Landschaftsteil''' ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.
  
 
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Zeile 10: Zeile 10:
 
== Geschützte Landschaftsteile im Land Salzburg ==
 
== Geschützte Landschaftsteile im Land Salzburg ==
 
=== Flachgau ===
 
=== Flachgau ===
* [[Adneter Moos]]
 
 
* [[Naturpark Buchberg]]
 
* [[Naturpark Buchberg]]
 
* [[Birnen und Kastanienallee Thalgau]]
 
* [[Birnen und Kastanienallee Thalgau]]
Zeile 18: Zeile 17:
  
 
=== Tennengau ===
 
=== Tennengau ===
 +
* [[Adneter Moos]]
 
* [[St. Jakob See]] in [[St. Jakob am Thurn]] in [[Puch bei Hallein]]
 
* [[St. Jakob See]] in [[St. Jakob am Thurn]] in [[Puch bei Hallein]]
  
Zeile 34: Zeile 34:
 
* Ebner Moor in  [[Eben im Pongau]]
 
* Ebner Moor in  [[Eben im Pongau]]
 
* Wagrainer Tümpel in  [[Wagrain]]
 
* Wagrainer Tümpel in  [[Wagrain]]
* [[Zauchensee]] in  [[Altenmarkt im Pongau]]
+
* [[Zauchensee (Ort)|Zauchensee]] in  [[Altenmarkt im Pongau]]
 
* Ahornallee in Eben  in  [[Eben im Pongau]]
 
* Ahornallee in Eben  in  [[Eben im Pongau]]
  
Zeile 56: Zeile 56:
 
* [[Naturwaldreservat Stoissen]]
 
* [[Naturwaldreservat Stoissen]]
 
* [[Pirtendorfer Talboden]]
 
* [[Pirtendorfer Talboden]]
* [[Porscheallee]]
+
* [[Porscheallee (Zell am See)|Porscheallee]]
 
* Steppenhang in [[Lofer]]
 
* Steppenhang in [[Lofer]]
 
* Viehhofener Lacken
 
* Viehhofener Lacken
Zeile 79: Zeile 79:
 
* [[Moosstraße]]
 
* [[Moosstraße]]
 
* [[Rainberg|Naturwaldreservat Rainberg]]
 
* [[Rainberg|Naturwaldreservat Rainberg]]
* Felsensteppe am [[Rainberg]]
+
* [[Felsensteppe am Rainberg]]
 
* [[Wickenburg-Allee]], eine Lindenallee in Salzburg-[[Kasern]]
 
* [[Wickenburg-Allee]], eine Lindenallee in Salzburg-[[Kasern]]
 
* Bachlauf in Kasern
 
* Bachlauf in Kasern
Zeile 112: Zeile 112:
 
[[Kategorie:Landschaft]]
 
[[Kategorie:Landschaft]]
 
[[Kategorie:Naturschutz]]
 
[[Kategorie:Naturschutz]]
[[Kategorie:Geschützter Landschaftsteil|!]]
+
[[Kategorie:Geschützter Landschaftsteil|!|]]

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2024, 09:35 Uhr

Ein Geschützter Landschaftsteil ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.

Allgemeines

Unter den Begriff Geschützter Landschaftsteil fallen u. a. Wasserläufe und Gewässerufer, Teiche, kleinflächige Moore, Naturwaldreservate, Fundorte von Mineralien und Fossilien, Parkanlagen, Baumgruppen oder Alleen.

In der Verordnung wird auf den jeweiligen Schutzzweck hingewiesen. Eingriffe, die diesem Schutzzweck nicht entsprechen, sind im geschützten Landschaftsteil untersagt. Wobei es Ausnahmen von diesen Beschränkungen gibt, wie beispielsweise die land- und forstwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang, sofern sie den Wert des Landschaftsteiles nicht gravierend beeinträchtigt. Diese Ausnahmen müssen aber mittels Bescheid erteilt werden und auf den Schutzzweck Bedacht nehmen.

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Als Rechtsgrundlagen gelten die §§ 12 bis 15 NSchG sowie diverse Schutzverordnungen.

Geschützte Landschaftsteile im Land Salzburg

Flachgau

Tennengau

Pongau

Lungau

Pinzgau

Geschützte Landschaftsteile in der Stadt Salzburg

Bilder

 Geschützter Landschaftsteil – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI

Weblinks

Quellen