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===Kaisertum Österreich bis 1867===
 
===Kaisertum Österreich bis 1867===
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[[Datei:Landkarte Kaiserthum Österreich, Raffelsperger, Ausschnitt.JPG|thumb|Ausschnitt aus der Landkarte des Kaiserthums Österreich von Franz Raffelsperger (* 1793;  † 1861).]]
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[[Datei:Landkarte Kaiserthum Österreich, Raffelsperger, kleiner Ausschnitt.JPG|thumb|Kleiner Ausschnitt aus der Landkarte des Kaiserthums Österreich von Franz Raffelsperger (* 1793;  † 1861).]]
 
[[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog.
 
[[1804]] nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel "''Kaiser von Österreich''" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das [[1815]] hinzugekommene [[Italien#Übersicht über bestehende und ehemalige Territorien|Lombardo-Venetianische Königreich]] ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich [[Kroatien|Dalmatien]]s und [[Galizien]]s. In der Pillersdorfschen Verfassung von [[1848]] wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog.