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| | == Geschichte == | | == Geschichte == |
| | === Von der Gründung bis 1938 === | | === Von der Gründung bis 1938 === |
| − | Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers [[Konrad Seyde]], der im Jahr [[1905]] dem damaligen [[Herzogtum Salzburg]] sein Haus in Eugendorf 2 und 48 mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur „''Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen''“ schenkte. | + | Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers [[Konrad Seyde]], der im Jahr [[1905]] dem damaligen [[Herzogtum Salzburg]] sein Haus in Eugendorf 2 und 48 mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur "''Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen''" schenkte. |
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| − | Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen „Conradinum“ trägt und „''geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet''“. | + | Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen "Conradinum" trägt und "''geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet''". |
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| | Das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] übertrug die Leitung des Heimes den [[Kongregation der Barmherzigen Schwestern|Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul]]. Es wurde am [[15. Jänner]] [[1907]] für 14 Schwerbehinderte eröffnet. | | Das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] übertrug die Leitung des Heimes den [[Kongregation der Barmherzigen Schwestern|Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul]]. Es wurde am [[15. Jänner]] [[1907]] für 14 Schwerbehinderte eröffnet. |
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| | Trotz des Neubaus reißt die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht, stellt in einer Stellungnahme fest: "''Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht.''"<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019 (pdf)]</ref> | | Trotz des Neubaus reißt die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht, stellt in einer Stellungnahme fest: "''Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht.''"<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019 (pdf)]</ref> |
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| − | Erich Wahl vom VertretungsNetz - Bewohnervertretung stellt fest: "''Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert „Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist“ – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Bericht auf BIZEPS 01.03.2019]</ref> | + | Erich Wahl vom VertretungsNetz - Bewohnervertretung stellt fest: "''Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert "Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist" – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Bericht auf BIZEPS 01.03.2019]</ref> |
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| | Auch Volksanwalt Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "''Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Bericht auf BIZEPS 28.02.2019]</ref> | | Auch Volksanwalt Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "''Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen''"<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Bericht auf BIZEPS 28.02.2019]</ref> |
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| | :'' 5301 Eugendorf | | :'' 5301 Eugendorf |
| | :'' Telefon: +43 5 7599 | | :'' Telefon: +43 5 7599 |
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| | :'' E-Mail: konradinum@salzburg.gv.at | | :'' E-Mail: konradinum@salzburg.gv.at |
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