Residenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.
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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines  Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.
  
 
== Wortherkunft ==
 
== Wortherkunft ==
Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''resideo, ere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;  
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''re-sideo'', übersetzt 'sich niederlassen, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz;  
  
 
== Begriff ==
 
== Begriff ==
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
* Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofs.
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* Sitz eines regierenden Fürsten oder giestlichen Würdenträgers.
* Hauptstadt eines Landes
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* Amtssitz eines Landes
  
 
== Salzburg ==
 
== Salzburg ==
 
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:  
 
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:  
 
* die [[Alte Residenz]] und  
 
* die [[Alte Residenz]] und  
* die [[Neue Residenz]], früher auch Residenz-Neugebäude.  
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* die [[Neue Residenz]] (früher auch Residenz-Neugebäude).  
Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um [[1600]].
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Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.
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* Das [[Erzbischöfliches Palais|erzbischöfliche Palais]] kann ebenfalls als Residenz verstanden werden.  
  
 
Daneben sind erwähnenswert:
 
Daneben sind erwähnenswert:

Version vom 7. September 2023, 06:24 Uhr

Eine Residenz ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen re-sideo, übersetzt 'sich niederlassen, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz;

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder giestlichen Würdenträgers.
  • Amtssitz eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:

Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Daneben sind erwähnenswert:

Quelle