Benutzer:Archiv/Touristische Entwicklung der Wallersee-Ostbucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ende Mai [[2021]] wurden bei einem Infoabend für Grundbesitzer neue Pläne für ein geplantes Hotel in der Wallersee-Ostbucht bekannt. Hintergrund ist die laufende Überarbeitung des [[Räumliches Entwicklungskonzept|Räumlichen Entwicklungskonzepts]] (REK): Dieses soll künftig eine größere Fläche für ein Hotel vorsehen.  
Ende Mai [[2021]] wurden bei einem Infoabend für Grundbesitzer neue Pläne für ein geplantes Hotel in der Wallersee-Ostbucht bekannt. Hintergrund ist die laufende Überarbeitung des [[Räumliches Entwicklungskonzept|Räumlichen Entwicklungskonzepts]] (REK): Dieses soll künftig eine größere Fläche für ein Hotel vorsehen.  


Diese Pläne haben nun die Anrainer mobilisiert: Sie haben binnen nur vier Tagen 663 Unterschriften gegen ein Hotel gesammelt und der Gemeinde übergeben. Zudem haben sie eine Stellungnahme zur geplanten REK-Änderung erarbeitet. Konkret befürworten die Anrainer eine Revitalisierung des [[Strandbad Wallersee (Neumarkt)|Strandbads]] in der Ostbucht. "Wir verstehen darunter allerdings nicht naturzerstörende Maßnahmen bei der Errichtung und dem Betrieb einer kommerziell genutzten Hotelanlage mit einem Restaurant auf einer Mole, großflächigen Aufschüttungen im See, Errichtung von Fußball-, Park- und Umkehrplätzen für Busse", heißt es in dem Papier. Vielmehr fordern sie die Wiederherstellung von Biotopen und die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem fürchten sie, dass durch ein Hotel der Seezugang eingeschränkt werden und die Aufschüttung einer Mole zu Algenwachstum und Geruchsbelästigung führen könnte. Auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird bezweifelt: "Besteht nicht die Gefahr, dass bei fehlender Auslastung das Hotel in Zweitwohnungen umgewidmet wird?"
Diese Pläne haben nun die Anrainer mobilisiert: Sie haben binnen nur vier Tagen 663 Unterschriften gegen ein Hotel gesammelt und der Gemeinde übergeben. Zudem haben sie eine Stellungnahme zur geplanten REK-Änderung erarbeitet. Konkret befürworten die Anrainer eine Revitalisierung des [[Strandbad Neumarkt am Wallersee|Strandbads]] in der Ostbucht. "Wir verstehen darunter allerdings nicht naturzerstörende Maßnahmen bei der Errichtung und dem Betrieb einer kommerziell genutzten Hotelanlage mit einem Restaurant auf einer Mole, großflächigen Aufschüttungen im See, Errichtung von Fußball-, Park- und Umkehrplätzen für Busse", heißt es in dem Papier. Vielmehr fordern sie die Wiederherstellung von Biotopen und die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem fürchten sie, dass durch ein Hotel der Seezugang eingeschränkt werden und die Aufschüttung einer Mole zu Algenwachstum und Geruchsbelästigung führen könnte. Auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird bezweifelt: "Besteht nicht die Gefahr, dass bei fehlender Auslastung das Hotel in Zweitwohnungen umgewidmet wird?"


Auch [[Landesumweltanwalt|Landesumweltanwältin]] (LUA) [[Gishild Schaufler]] übt in ihrer Stellungnahme zum REK Kritik: "Der Schutzzweck des dortigen Landschaftsschutzgebiets ist mit einem großen Hotelbetrieb nicht vereinbar. Die Aufschüttung des Sees finde ich aber noch ärger. Das ist nicht bewilligungsfähig, weil dadurch Lebensraum verloren geht." Sie wünscht sich, ebenso wie die Anrainer, mehr Transparenz: "Es wäre gescheit, wenn die Gemeinde mit uns vorher darüber redet, weil man sich vielleicht Enttäuschungen, Kosten und Ärger spart."
Auch [[Landesumweltanwalt|Landesumweltanwältin]] (LUA) [[Gishild Schaufler]] übt in ihrer Stellungnahme zum REK Kritik: "Der Schutzzweck des dortigen Landschaftsschutzgebiets ist mit einem großen Hotelbetrieb nicht vereinbar. Die Aufschüttung des Sees finde ich aber noch ärger. Das ist nicht bewilligungsfähig, weil dadurch Lebensraum verloren geht." Sie wünscht sich, ebenso wie die Anrainer, mehr Transparenz: "Es wäre gescheit, wenn die Gemeinde mit uns vorher darüber redet, weil man sich vielleicht Enttäuschungen, Kosten und Ärger spart."
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===== Ein Gesetz ist der Auslöser für Planungen =====  
===== Ein Gesetz ist der Auslöser für Planungen =====  
Das [[Salzburger Raumordnungsgesetz]] (ROG) stellt die rechtliche Grundlage für die Salzburger Raumplanung im [[Bundesland Salzburg]] dar. Darin heißt es im § 2 Abs. 6, etwas sperrig „Der Tourismus ist unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Raums, der Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes sowie der vorrangigen Beteiligung der einheimischen Bevölkerung an der Entwicklung und der Vielfalt der Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Gäste auch durch die Sicherung geeigneter Flächen zu entwickeln und konkurrenzfähig zu erhalten."
Das [[Salzburger Raumordnungsgesetz]] (ROG) stellt die rechtliche Grundlage für die Salzburger Raumplanung im [[Bundesland Salzburg]] dar. Darin heißt es im § 2 Abs. 6, etwas sperrig "Der Tourismus ist unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Raums, der Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes sowie der vorrangigen Beteiligung der einheimischen Bevölkerung an der Entwicklung und der Vielfalt der Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Gäste auch durch die Sicherung geeigneter Flächen zu entwickeln und konkurrenzfähig zu erhalten."


Nach dem ROG obliegt der Gemeinde die räumliche Ordnung und Planung des Gemeindegebietes mit den drei Planungsinstrumenten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungspläne. Das REK musste bisher spätestens alle 15 Jahre überarbeitet werden. Das letzte REK für Neumarkt am Wallersee stammt aus dem Jahr 2008.
Nach dem ROG obliegt der Gemeinde die räumliche Ordnung und Planung des Gemeindegebietes mit den drei Planungsinstrumenten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungspläne. Das REK musste bisher spätestens alle 15 Jahre überarbeitet werden. Das letzte REK für Neumarkt am Wallersee stammt aus dem Jahr 2008.


=====  Die „Agenda 21" klärte die Bedürfnisse =====  
=====  Die "Agenda 21" klärte die Bedürfnisse =====  
[[2015]] begannen die Gemeinden der PlusRegion – Köstendorf, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen – mit den Erhebungen der Bedürfnisse ihrer Bürger im Rahmen eines „Agenda 21"-Prozesses. Das war ein Prozess, in denen örtliche Arbeitsgruppen über die Entwicklung von langfristigen Veränderungen in ihren Gemeinden diskutierten.  Von den fünf Projektwerkstätten in Neumarkt am Wallersee beschäftigte sich eine mit der Freizeitgestaltung für Einheimische und Besucher in der Wallersee-Ostbucht.
[[2015]] begannen die Gemeinden der PlusRegion – Köstendorf, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen – mit den Erhebungen der Bedürfnisse ihrer Bürger im Rahmen eines "Agenda 21"-Prozesses. Das war ein Prozess, in denen örtliche Arbeitsgruppen über die Entwicklung von langfristigen Veränderungen in ihren Gemeinden diskutierten.  Von den fünf Projektwerkstätten in Neumarkt am Wallersee beschäftigte sich eine mit der Freizeitgestaltung für Einheimische und Besucher in der Wallersee-Ostbucht.
„In der Ostbucht steppt der Bär – oder chillt"  
"In der Ostbucht steppt der Bär – oder chillt"  


Diesem Zitat (aus der Broschüre „Zukunftsprofil Neumarkt: Leitthemen – Entwicklung – Ausblick") folgen grundsätzliche Bekenntnisse der Bürger und der Stadtgemeinde zu einem öffentlichen Seezugang (ggf. gegen Parkgebühr), zur Erweiterung des Sport- und Spielangebots mit frei zugänglichen Sportanlagen, zur Erarbeitung eines Konzepts, das den See für Open-Air-Veranstaltungen attraktiver machen soll, zur Gestaltung des Campingplatzes (runderneuern oder auflassen) sowie zur Ansiedlung eines Hotels mit Wellness-Schwerpunkt.
Diesem Zitat (aus der Broschüre "Zukunftsprofil Neumarkt: Leitthemen – Entwicklung – Ausblick") folgen grundsätzliche Bekenntnisse der Bürger und der Stadtgemeinde zu einem öffentlichen Seezugang (ggf. gegen Parkgebühr), zur Erweiterung des Sport- und Spielangebots mit frei zugänglichen Sportanlagen, zur Erarbeitung eines Konzepts, das den See für Open-Air-Veranstaltungen attraktiver machen soll, zur Gestaltung des Campingplatzes (runderneuern oder auflassen) sowie zur Ansiedlung eines Hotels mit Wellness-Schwerpunkt.


Die im Mai stattgefundene Informationsveranstaltung wurde von Bürgermeister DI Adi Rieger, Mag. (FH) Andreas Gruber (Immobilienentwicklung „Gepflegtes Wohnen Immobilien GmbH"), Architekt Univ.-Ass. Mag. Florian Medicus (Dacuna, Büro für Architektur und Stadtplanung, Salzburg) und Dipl.-Ing. Georg Zeller (staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker und Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung) geleitet. Dabei wurden aufgrund der Ergebnisse der Projektwerkstätte mögliche Ausbaupläne sowie das Projekt eines Wellness-Hotels einer inländischen Hotelentwicklungsfirma den Anrainern im Grundsatz vorgestellt.
Die im Mai stattgefundene Informationsveranstaltung wurde von Bürgermeister DI Adi Rieger, Mag. (FH) Andreas Gruber (Immobilienentwicklung "Gepflegtes Wohnen Immobilien GmbH"), Architekt Univ.-Ass. Mag. Florian Medicus (Dacuna, Büro für Architektur und Stadtplanung, Salzburg) und Dipl.-Ing. Georg Zeller (staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker und Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung) geleitet. Dabei wurden aufgrund der Ergebnisse der Projektwerkstätte mögliche Ausbaupläne sowie das Projekt eines Wellness-Hotels einer inländischen Hotelentwicklungsfirma den Anrainern im Grundsatz vorgestellt.


„Im Falle der Realisierung dieses Hotelprojektes wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das bestehende Freizeitangebot in Neumarkt ideal ergänzt wird und es insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung in diesem Bereich kommt, von dem alle Neumarkterinnen und Neumarkter profitieren sollen" sagt Bürgermeister Rieger.
"Im Falle der Realisierung dieses Hotelprojektes wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das bestehende Freizeitangebot in Neumarkt ideal ergänzt wird und es insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung in diesem Bereich kommt, von dem alle Neumarkterinnen und Neumarkter profitieren sollen" sagt Bürgermeister Rieger.


„Im Grundsatz" heißt: Die Stadtgemeinde muss einerseits ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen ein neues REK beim Land Salzburg einzureichen, und andererseits darin die mögliche touristische Entwicklung bis 25 Jahre nach in Rechtskraftreten des neuen REK in Grundzügen festlegen.
"Im Grundsatz" heißt: Die Stadtgemeinde muss einerseits ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen ein neues REK beim Land Salzburg einzureichen, und andererseits darin die mögliche touristische Entwicklung bis 25 Jahre nach in Rechtskraftreten des neuen REK in Grundzügen festlegen.


„Dazu darf angemerkt werden, dass bereits im aktuellen REK aus dem Jahr 2008 eine touristische Entwicklung in der Wallersee-Ostbucht mit dem Ziel der Neuordnung, Gestaltung und Aufwertung inklusive der Errichtung eines Hotels vorgesehen war. Alle Maßnahmen sind unter dem Aspekt der naturräumlichen Wertigkeit des Landschaftsraumes auf Grundlage eines naturraumbezogenen Gesamtnutzungs- und Gestaltungskonzeptes zu setzen. Das neue REK soll 2023 in Rechtskraft treten." erläutert Rieger.
"Dazu darf angemerkt werden, dass bereits im aktuellen REK aus dem Jahr 2008 eine touristische Entwicklung in der Wallersee-Ostbucht mit dem Ziel der Neuordnung, Gestaltung und Aufwertung inklusive der Errichtung eines Hotels vorgesehen war. Alle Maßnahmen sind unter dem Aspekt der naturräumlichen Wertigkeit des Landschaftsraumes auf Grundlage eines naturraumbezogenen Gesamtnutzungs- und Gestaltungskonzeptes zu setzen. Das neue REK soll 2023 in Rechtskraft treten." erläutert Rieger.


Vereinfacht ausgedrückt: Wird in dem neuen REK kein mögliches Hotel, keine Neugestaltung der Sportanlagen usw. eingeplant kann über diese Entwicklung dann frühestens erst wieder in 25 Jahren diskutiert werden. Das ist auch der Grund, weshalb die Stadtgemeinde alle denkbaren Veränderungen in die vorgestellten Pläne einfließen hatte lassen. Welche dieser Pläne dann aber tatsächlich realisiert werden (können), wird sich erst weisen und mit deren Umsetzung kann auch erst frühestens voraussichtlich 2023 begonnen werden.
Vereinfacht ausgedrückt: Wird in dem neuen REK kein mögliches Hotel, keine Neugestaltung der Sportanlagen usw. eingeplant kann über diese Entwicklung dann frühestens erst wieder in 25 Jahren diskutiert werden. Das ist auch der Grund, weshalb die Stadtgemeinde alle denkbaren Veränderungen in die vorgestellten Pläne einfließen hatte lassen. Welche dieser Pläne dann aber tatsächlich realisiert werden (können), wird sich erst weisen und mit deren Umsetzung kann auch erst frühestens voraussichtlich 2023 begonnen werden.
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… würde das Strandbad in seiner Größe erhalten bleiben oder sogar vergrößert werden; etwaige neue Flächen könnten durch Aufschüttungen im Strandbadgelände geschaffen werden;
… würde das Strandbad in seiner Größe erhalten bleiben oder sogar vergrößert werden; etwaige neue Flächen könnten durch Aufschüttungen im Strandbadgelände geschaffen werden;


… würde der Campingplatz aufgelöst werden und anstelle käme ein zentraler „Marktplatz" mit Busumkehrplatz und einem größeren Parkplatz sowie die sportlichen Freizeiteinrichtungen wie Minigolf- und Beach-Volleyball-Platz. Zum neuen Standort des Eingangs ins Strandbad, der Toiletten und einem kleinen Restaurant gibt es noch keine Überlegungen.
… würde der Campingplatz aufgelöst werden und anstelle käme ein zentraler "Marktplatz" mit Busumkehrplatz und einem größeren Parkplatz sowie die sportlichen Freizeiteinrichtungen wie Minigolf- und Beach-Volleyball-Platz. Zum neuen Standort des Eingangs ins Strandbad, der Toiletten und einem kleinen Restaurant gibt es noch keine Überlegungen.


… würde eine neue Umfahrungsstraße an der östlichen Seite des Campingplatzes (Wiesenrand) errichtet werden, die bis zur Verbindungsstraße nach Thalham beim [[Fisch- und Schneckenrestaurant Seehotel Winkler]] geführt werden könnte;
… würde eine neue Umfahrungsstraße an der östlichen Seite des Campingplatzes (Wiesenrand) errichtet werden, die bis zur Verbindungsstraße nach Thalham beim [[Fisch- und Schneckenrestaurant Seehotel Winkler]] geführt werden könnte;