| Zeile 25: |
Zeile 25: |
| | Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: | | Das hochfürstlich Salzburgische '''Erbausfergenamt''' hatten bis [[1806]] jeweils vier [[Salzburger Landstände|landständische Geschlechter]] zu männlichem Lehen: |
| | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] | | * Das ''Gutrater''sche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren [[Gutrater|Gutrath von Altengutrath und Puchstein]] |
| − | * Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die. [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]] über. | + | * Das ''Pödl'' sche Lehen ging auf [[Sebastian Höflinger]], [[Marx von Gülß]], die [[Perger von Emslieb]] und schließlich die [[Dückher von Haßlau|Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl]] über. |
| | ** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen. | | ** Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] seinen Kanzler [[Sebastian Höflinger]] zum Erbausfergen. |
| | ** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]]. | | ** Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein [[Marx von Gülß]]. |
| Zeile 32: |
Zeile 32: |
| | * Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb. | | * Als Aegyd ''Perner'' als Letzter seines Stammens starb, verlieh Erzbischof [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]] im Jahr [[1655]] das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz [[Camerlohr von Weiching|Cammerlohr von Weiching]], in dessen Geschlecht es verblieb. |
| | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. | | * Das ''Gold''sche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] im Jahre 1713 den [[Auer von Winkel (Adelsgeschlecht)|Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg]], die es bis 1806 innehatten. |
| | + | |
| | ==Erbnaufergen== | | ==Erbnaufergen== |
| | Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern ''Standel'' und ''Edelmann'' bestellt. | | Bei den Erbnaufergen trat eine Veränderung zu einem adeligen Lehen nicht ein. Sie waren durch die Jahrhunderte Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden aus den zwei Geschlechtern ''Standel'' und ''Edelmann'' bestellt. |