Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]].
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Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.


Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
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==Quellen ==
==Quellen ==
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]


====  Einzelnachweis ====
====  Einzelnachweis ====