Muscheln: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Fischereirechtlicher Status, Schutz ===
=== Fischereirechtlicher Status, Schutz ===
Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als „heimisch“ geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.
Muscheln unterliegen dem [[Fischerei#Fischereigesetz|Salzburger Fischereigesetz]], die als "heimisch" geltenden sind aber nach den geltenden Schonbestimmungen ganzjährig geschont.


== Quellen ==
== Quellen ==
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*[http://www.fischereiverband.at/Schonbestimmungen Verordnung des Landesfischereirates vom 20.09.2012 über die Festsetzung von Schonzeiten und Mindestlängen von Wassertieren (Salzburger Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung)] (Salzburgs Fischerei Heft 4/2012, Dezember 2012)
*[http://www.fischereiverband.at/Schonbestimmungen Verordnung des Landesfischereirates vom 20.09.2012 über die Festsetzung von Schonzeiten und Mindestlängen von Wassertieren (Salzburger Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung)] (Salzburgs Fischerei Heft 4/2012, Dezember 2012)
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[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
[[Kategorie:Wissenschaft]]
[[Kategorie:Wissenschaft]]
[[Kategorie:Naturwissenschaft]]
[[Kategorie:Naturwissenschaft]]