Erzbischof als Landesherr oder Grundherr: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ausländische Herrschaften ==
== Ausländische Herrschaften ==
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch ''auswärtigen Herrschaften'', (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.  
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch "''auswärtigen Herrschaften''", (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.  


== Nicht Landes- oder Grundherr ==
== Nicht Landes- oder Grundherr ==
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* [[Geschichte Salzburgs]]
* [[Geschichte Salzburgs]]


== Fußnoten ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]


{{Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht}}
{{Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht}}