Emigrationspatent: Unterschied zwischen den Versionen
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Besonders wird darin auf die Versammlung der Protestanten am [[5. August]] 1731 in [[Schwarzach]] eingegangen. | Besonders wird darin auf die Versammlung der Protestanten am [[5. August]] 1731 in [[Schwarzach]] eingegangen. | ||
Sodann wird die Absicht, alles Protestantische | Sodann wird die Absicht, alles Protestantische "''von der Wurzel auß zu vertilgen''", bekundet und die Emigration der Protestanten verfügt. | ||
Am Schluss des Patentes wird allen Behörden befohlen, | Am Schluss des Patentes wird allen Behörden befohlen, "''es gewiß und festiglich zu befolgen und sich dann weder durch Grab, Freund- oder Feindschaft, noch Haß oder Liebe hindern zu lassen.''" | ||
Auf die Anfrage des [[Pfleger]]s von [[Gastein]], ob denn das Patent in dieser Jahreszeit wirklich durchgeführt werden müsse, erging der Befehl: | Auf die Anfrage des [[Pfleger]]s von [[Gastein]], ob denn das Patent in dieser Jahreszeit wirklich durchgeführt werden müsse, erging der Befehl: | ||
: | :"''Die Emigrationspatente müssen vollzogen werden, es gehe, wie es wolle, leide daran, wer leiden kann; keine Gnade, keine Mildt, ein anderes ist nicht zu hoffen.''" | ||
==Menschliche und wirtschaftliche Folgen== | ==Menschliche und wirtschaftliche Folgen== | ||