Bayrisches Platzl: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift "Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und rechtshistorischen Prüfung des angeblichen "''juris regii'' der Herzoge in Bayern" weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als "''kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte''" bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre [[1810]] bis [[1815]] wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden. | |
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| − | * | + | * "Im Namen ihrer Majestät", in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12. |
| − | * [[Karl Heinz Ritschel|Ritschel, Karl Heinz]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel '' | + | * [[Karl Heinz Ritschel|Ritschel, Karl Heinz]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel ''"Rechtsgelehrter und Staatsmann"''. [[Verlag Alfred Winter]], Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156] |
* Fundstelle in [[Salzburger Grenzfälle|Kurioses über Grenzen hinweg]], Ausgabe ''Mehr Salzburger Grenzfälle'', in [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums]], [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Serie Sonderpublikationen|Sonderpublikation]] Nr. 249, S. 62 f, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4 | * Fundstelle in [[Salzburger Grenzfälle|Kurioses über Grenzen hinweg]], Ausgabe ''Mehr Salzburger Grenzfälle'', in [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums]], [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Serie Sonderpublikationen|Sonderpublikation]] Nr. 249, S. 62 f, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4 | ||
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=5&lat=47.81781&lon=13.03875&layers=0-661 maps.stadt-salzburg.at], [[digitaler Stadtplan von Salzburg]], unter Suche erscheinende Lage und Verlauf mit dortiger Beschreibung des [[Salzburger Stadtarchiv]]s | * [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=5&lat=47.81781&lon=13.03875&layers=0-661 maps.stadt-salzburg.at], [[digitaler Stadtplan von Salzburg]], unter Suche erscheinende Lage und Verlauf mit dortiger Beschreibung des [[Salzburger Stadtarchiv]]s | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 19:37 Uhr
Das Bayrische Platzl war eine Stelle in der heutigen Salzburger Elisabeth-Vorstadt, die zur Zeit der Fürsterzbischöfe angeblich eine Freistätte der Bayernherzöge und deren Gesandte war. Dieses Recht war von bayrischer Seite in der Neuzeit aber nie beansprucht worden.
Geschichte
Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre 1595 enthaltenen Urkunde aus dem Jahre 1594 handelte es sich dabei bei entsprechender Interpretation um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandte.
Diese damals noch unbebaute, von Äckern und Wiesen umgebene Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. Sie wird traditionellen Angaben zufolge von der Kreuzung Plainstraße-Bayrisch-Platzl-Straße eingenommen. Sie ist heute von der in der Mitte stehenden Säule gekennzeichnet, die einen Bildstock mit dem Gnadenbild Maria Trost aus der Wallfahrtsbasilika Maria Plain trägt. Im späten 18. Jahrhundert war an einer damals erbauten Geheimnissäule angeblich ein drehbarer Ring angebracht, woran ein Pferd gebunden werden konnte.
Der Platz war angeblich so groß, dass auf ihm 72 gerüstete Pferde Raum fanden. Es wurde in fürsterzbischöflicher Zeit diskutiert, dass für die Bayernherzöge auf dieser Grundlage das Recht bestehen könnte, mit 72 Reitern vor die Stadttore von Salzburg zu ziehen, um die Auslieferung eines aus Bayern geflohenen "malefizischen" (= todeswürdigen) Person zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl zu übergeben gewesen wären, und mit dem Recht verbunden gewesen wäre, dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachzujagen. Der Fleck trug 1694 die Bezeichnung "Herzogschranne". (Schranne = Gerichtsplatz) Rechtshandlungen sind allerdings nicht belegt, eine dortige Schranne ist nicht bekannt.
Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn in seiner 1770 erschienenen Schrift "Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen Fürsterzbistums Salzburg und dessen Grundverfassung zur rechtlich und rechtshistorischen Prüfung des angeblichen "juris regii der Herzoge in Bayern" weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als "kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte" bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre 1810 bis 1815 wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden.
Quellen
- "Im Namen ihrer Majestät", in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12.
- Ritschel, Karl Heinz: Von Salzburg und Salzburgern, Artikel "Rechtsgelehrter und Staatsmann". Verlag Alfred Winter, Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156]
- Fundstelle in Kurioses über Grenzen hinweg, Ausgabe Mehr Salzburger Grenzfälle, in Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Sonderpublikation Nr. 249, S. 62 f, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4
- maps.stadt-salzburg.at, digitaler Stadtplan von Salzburg, unter Suche erscheinende Lage und Verlauf mit dortiger Beschreibung des Salzburger Stadtarchivs