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Das '''Bayrische Platzl''' war eine Stelle in der heutigen [[Salzburg]]er [[Elisabeth-Vorstadt]], die zur Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] angeblich eine Freistätte der [[Bayern]]<u></u>herzöge und deren Gesandte war. Dieses Recht war von bayrischer Seite in der [[Neuzeit]] aber nie beansprucht worden.   
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Das '''Bayrische Platzl''' war eine Stelle in der heutigen Salzburger [[Elisabeth-Vorstadt]], die zur Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] angeblich eine Freistätte der [[Bayern]]<u></u>herzöge und deren Gesandte war. Dieses Recht war von bayrischer Seite in der [[Neuzeit]] aber nie beansprucht worden.   
    
==Geschichte==
 
==Geschichte==
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Der Platz war angeblich so groß, dass auf ihm 72 gerüstete Pferde Raum fanden. Es wurde in fürsterzbischöflicher Zeit diskutiert, dass für die Bayernherzöge auf dieser Grundlage das Recht bestehen könnte, mit 72 Reitern vor die [[Stadttore in Salzburg|Stadttore von Salzburg]] zu ziehen, um die Auslieferung eines aus Bayern geflohenen "malefizischen" (= todeswürdigen) Person zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl zu übergeben gewesen wären, und mit dem Recht verbunden gewesen wäre, dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachzujagen. Der Fleck trug 1694 die Bezeichnung "Herzogschranne". (Schranne = Gerichtsplatz) Rechtshandlungen sind allerdings nicht belegt, eine dortige Schranne ist nicht bekannt.
 
Der Platz war angeblich so groß, dass auf ihm 72 gerüstete Pferde Raum fanden. Es wurde in fürsterzbischöflicher Zeit diskutiert, dass für die Bayernherzöge auf dieser Grundlage das Recht bestehen könnte, mit 72 Reitern vor die [[Stadttore in Salzburg|Stadttore von Salzburg]] zu ziehen, um die Auslieferung eines aus Bayern geflohenen "malefizischen" (= todeswürdigen) Person zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl zu übergeben gewesen wären, und mit dem Recht verbunden gewesen wäre, dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachzujagen. Der Fleck trug 1694 die Bezeichnung "Herzogschranne". (Schranne = Gerichtsplatz) Rechtshandlungen sind allerdings nicht belegt, eine dortige Schranne ist nicht bekannt.
 
   
 
   
Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und rechtshistorischen Prüfung des angeblichen ''juris regii'' der Herzoge in Bayern“ weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als ''kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte''bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre [[1810]] bis [[1815]] wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden.
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Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift "Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Fürsterzbistum Salzburg|Fürsterzbistums Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und rechtshistorischen Prüfung des angeblichen "''juris regii'' der Herzoge in Bayern" weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als "''kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte''" bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre [[1810]] bis [[1815]] wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
* „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12.
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* "Im Namen ihrer Majestät", in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12.
* [[Karl Heinz Ritschel|Ritschel, Karl Heinz]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel ''„Rechtsgelehrter und Staatsmann“''. [[Verlag Alfred Winter]], Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156]
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* [[Karl Heinz Ritschel|Ritschel, Karl Heinz]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel ''"Rechtsgelehrter und Staatsmann"''. [[Verlag Alfred Winter]], Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156]
 
* Fundstelle in [[Salzburger Grenzfälle|Kurioses über Grenzen hinweg]], Ausgabe ''Mehr Salzburger Grenzfälle'', in [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums]], [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Serie Sonderpublikationen|Sonderpublikation]] Nr. 249, S. 62 f, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4
 
* Fundstelle in [[Salzburger Grenzfälle|Kurioses über Grenzen hinweg]], Ausgabe ''Mehr Salzburger Grenzfälle'', in [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums]], [[Schriftenreihe des Landesmedienzentrums, Serie Sonderpublikationen|Sonderpublikation]] Nr. 249, S. 62 f, erschienen im Dezember 2013, ISBN 978-3-85015-275-4
 
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=5&lat=47.81781&lon=13.03875&layers=0-661 maps.stadt-salzburg.at], [[digitaler Stadtplan von Salzburg]], unter Suche erscheinende Lage und Verlauf mit dortiger Beschreibung des [[Salzburger Stadtarchiv]]s
 
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=5&lat=47.81781&lon=13.03875&layers=0-661 maps.stadt-salzburg.at], [[digitaler Stadtplan von Salzburg]], unter Suche erscheinende Lage und Verlauf mit dortiger Beschreibung des [[Salzburger Stadtarchiv]]s