Touristische Vermietung einer Wohnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Gesetzlich hatte das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] zwar nachgezogen. So ist die Vermietung über ''Airbnb'' seit Anfang 2018 nur mehr an Adressen erlaubt, an denen man selbst einen ordentlichen Wohnsitz gemeldet hat. Wer etwa in seinem Haus eine Einlegerwohnung hat, praktiziert das Modell legal. Auch, wer in einem Wohnblock lebt und in diesem bis zu drei zusätzliche Wohnungen (bis Ende 2017 fünf) besitzt, darf touristisch vermieten. Für neue Wohnungen gilt seit Anfang 2018: Es braucht eine Genehmigung der Behörde. [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Harald Preuner]] ([[ÖVP]]) erachtet das verschärfte Gesetz für in Ordnung. | Gesetzlich hatte das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] zwar nachgezogen. So ist die Vermietung über ''Airbnb'' seit Anfang 2018 nur mehr an Adressen erlaubt, an denen man selbst einen ordentlichen Wohnsitz gemeldet hat. Wer etwa in seinem Haus eine Einlegerwohnung hat, praktiziert das Modell legal. Auch, wer in einem Wohnblock lebt und in diesem bis zu drei zusätzliche Wohnungen (bis Ende 2017 fünf) besitzt, darf touristisch vermieten. Für neue Wohnungen gilt seit Anfang 2018: Es braucht eine Genehmigung der Behörde. [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Harald Preuner]] ([[ÖVP]]) erachtet das verschärfte Gesetz für in Ordnung. | ||
Um ein Strafverfahren einzuleiten, müsse man die Leute de facto mit dem Koffer in der Hand erwischen. Und selbst dann gebe es noch zahlreiche Ausreden, sagt | Um ein Strafverfahren einzuleiten, müsse man die Leute de facto mit dem Koffer in der Hand erwischen. Und selbst dann gebe es noch zahlreiche Ausreden, sagt Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts der Stadt. 20 bis 30 Verfahren würde die Stadt jährlich einleiten (Stand 2019). Der Strafrahmen beträgt bis zu 35.000 Euro - in der Theorie. In der Praxis gilt die Devise "beraten statt strafen". Würfl will das Thema ''Airbnb'' aber nicht nur verteufeln. Es sei nicht alles illegal, nicht jeder, der vermietet, braucht nach aktueller Gesetzeslage auch eine Bewilligung. Was fehlt, ist eine Strategie. Daran tüftelt das [[Fachbereich Geographie, Geologie und Mineralogie bzw. Fachbereich Geographie und Geologie 2004–2021|Institut für Geografie und angewandte Geoinformatik]] der [[Universität Salzburg]]. Es erforschte im Auftrag des Städtebundes die Auswirkungen von ''Airbnb'', um dem Gesetzgeber Grundlagen liefern zu können. | ||
==== "Salzburger Nachrichten" machten einen Test ==== | ==== "Salzburger Nachrichten" machten einen Test ==== | ||