Johann Baptist Wichtlhuber: Unterschied zwischen den Versionen
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[[1851]] wurde Wichtlhuber zum fürsterzbischöflichen Geistlichen Rat ernannt. | [[1851]] wurde Wichtlhuber zum fürsterzbischöflichen Geistlichen Rat ernannt. | ||
Aus Anlass seines 50-Jahr-Priesterjubiläums am [[24. Juni]] [[1866]] wurde ihm am [[16. Februar]] 1866 das [[Ehrenbürger der Stadt Hallein|Ehrenbürgerrecht]] der Stadt Hallein - | Aus Anlass seines 50-Jahr-Priesterjubiläums am [[24. Juni]] [[1866]] wurde ihm am [[16. Februar]] 1866 das [[Ehrenbürger der Stadt Hallein|Ehrenbürgerrecht]] der Stadt Hallein - "''um seine Verdienste zur Unterstützung und Verpflegung armer Kinder und der Stiftung von Legaten für die [[Kleinkinderbewahranstalt Hallein|Kleinkinderbewahranstalt]] und Knabenschule''“ - verliehen. Am [[8. Juni]] 1866 wurde er [[Domherr|Ehrendomherr]]. | ||
In Hallein ist nach ihm die [[Johann-Baptist-Wichtlhuber-Straße (Hallein)|Johann-Baptist-Wichtlhuber-Straße]] benannt worden. | In Hallein ist nach ihm die [[Johann-Baptist-Wichtlhuber-Straße (Hallein)|Johann-Baptist-Wichtlhuber-Straße]] benannt worden. | ||